04.07.2025

AK setzt Gewähr­leistungs­anspruch eines Steyrers durch: Firma zahlt 2.794 Euro für defektes Dach­zelt retour

Bei der AK Oberösterreich langen täglich Anfragen und Beschwerden ein, weil Konsument:innen mangelhafte oder beschädigte Waren von Online-Händlern erhalten. Nicht selten werden sie aufgefordert, das Problem mit dem Spediteur direkt zu lösen. Was viele Konsument:innen nicht wissen: Der Online-Händler ist dafür verantwortlich, dass die bestellte Ware mangelfrei ankommt, ansonsten ist die Ware entweder zu reparieren, auszutauschen oder das Geld zurückzuerstatten. Herrn Otto R. hat die AK Oberösterreich bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützt.

Bei dänischem Online-Händler be­stellt

Der Steyrer bestellte im März ein Dachzelt bei einem dänischen Online-Anbieter. Der Preis betrug 2.695 Euro, für die Lieferung nach Österreich wurden 99 Euro verrechnet. Der Konsument bezahlte mit PayPal und die Lieferung sollte in der darauffolgenden Woche erfolgen.

Karton war beschädigt, Zelt hatte ein Loch

Als das verpackte Zelt mit der vom Unternehmen beauftragten Spedition geliefert wurde, war der Karton deutlich beschädigt. Bevor Herr R. das Paket übernahm, reklamierte er beim Fahrer und machte ein Foto des noch auf dem Transportwagen stehenden Pakets. Beim Auspacken stellte sich heraus, dass das Dachzelt ein Loch hatte.

Konsument sollte Zelt selbst reparieren

Der Konsument hat deshalb beim Unternehmen um Austausch auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung ersucht. Ihm wurde angeboten, dass er das Zelt selbst reparieren könnte und dafür eine Markise als Zubehör zum Zelt gratis erhalte. Herr R. wollte jedoch – seinen Konsumentenrechten entsprechend – ein mangelfreies Dachzelt oder sein Geld zurück.

Das Unternehmen verlangte, dass er die Ware wieder original verpacken und auf eigenes Risiko retournieren solle. Etwaige Schäden beim Rücktransport sollte Herr R. tragen. Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich.

AK stellt klar: Unternehmen trägt das Transport­risiko

Diese machte dem Unternehmen klar, dass Verbraucher:innen zur Rücksendung mangelhafter Waren nur dann angehalten sind, wenn das für sie kostenfrei und ohne besondere Erschwernisse möglich ist. Das Transportrisiko trägt bei einer – vom Unternehmen gewünschten – Rücksendung in einem Gewährleistungsfall das Unternehmen. Verbraucher:innen müssen die mangelhafte Ware lediglich zur Abholung bereit halten. 

Das Unternehmen erklärte sich schlussendlich bereit, das Retourpaket von der Spedition kostenfrei abholen zu lassen und Herr R. erhielt den gesamten bezahlten Betrag in Höhe von 2.794 Euro rückerstattet.

Verbraucher:innen sind nur dann zur Rück­sendung mangel­hafter Waren an­ge­halten, wenn das für sie kosten­frei und ohne besondere Erschwernisse möglich ist. 

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Content Team
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum