AK fordert gerechtere Pensionsberechnung für Frauen – AK-Pensionsfairness-Rechner zeigt Ergebnisse
Frauen bekommen in Österreich rund 40 Prozent weniger Pension als Männer. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert Änderungen bei der Pensionsberechnung, um diese Ungerechtigkeit auszugleichen.AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Frauen dürfen nicht länger doppelt benachteiligt werden, weder im Erwerbsleben noch in der Pension.“
Der neue AK-Pensionsfairness-Rechner zeigt, dass durch Maßnahmen wie die Höherbewertung von Kindererziehungszeiten oder die Einführung eines Aufwertungsfaktors Frauenpensionen deutlich steigen können.
Pensionslücke reduzieren
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert eine faire Berechnung der Pensionen für Frauen. Der AK-Pensionsfairness-Rechner zeigt erstmals auf, wie unterschiedliche Maßnahmen den Gender Pension Gap, also die Differenz zwischen den Pensionen von Männern und Frauen, verringern können. Aktuell liegt diese Differenz in Österreich bei rund 40 Prozent. In Oberösterreich ist der Unterschied noch größer und liegt bei 45,4 Prozent. Damit liegt unser Bundesland nach Vorarlberg an vorletzter Stelle.
Die Gründe für diese Schieflage sind eng mit den Erwerbslaufbahnen von Frauen verknüpft. Typische Frauenkarrieren sind geprägt durch Teilzeitarbeit, Elternkarenz, Phasen der Arbeitslosigkeit und niedrige Einkommen. Dies führt unweigerlich zu deutlich geringeren Pensionen.
Studie zeigt Lösungsmöglichkeiten auf
Eine im Auftrag der AK Oberösterreich durchgeführte Studie des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) hat Szenarien untersucht, die diese strukturelle Benachteiligung von Frauen ausgleichen könnten:
- Höherbewertung von Kindererziehungszeiten
- Höherbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Einführung eines Faktors der die niedrigeren Einkommen von Frauen bei der Pensionsberechnung berücksichtigt und aufwertet.
„Alle 3 unserer Vorschläge für eine fairere Berechnung von Frauenpensionen führen zu Pensionssteigerungen und verringern die Pensionslücke zwischen Männern und Frauen, was langfristig zu mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem führt“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl überzeugt.
Rechenbeispiel verdeutlicht die positiven Auswirkungen
Eine Frau mit einer Pension von rund 1.100 Euro und Kindererziehungszeiten würde durch die Höherbewertung dieser Zeiten 144 Euro mehr erhalten. Dies entspricht einer Pensionssteigerung von 13 Prozent. Durch die Einführung eines ausgleichenden Aufwertungsfaktors könnte ihre Pension sogar um 179 Euro oder 16 Prozent erhöht werden.
Positive Effekte auf das gesamte Haushaltseinkommen
Eine gerechtere Berechnung der Pensionen wirkt sich nicht nur direkt auf die betroffenen Frauen aus, sondern steigert auch das Haushaltseinkommen. Davon profitieren auch weitere, im Haushalt lebende Personen.
Forderungen der AK Oberösterreich
Um die Benachteiligung von Frauen sowohl am Arbeitsmarkt als auch im Pensionssystem zu beseitigen, fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich:
Ausbau sozialer Dienstleistungen:
- Ausbau vollzeittauglicher, ganzjähriger, Kinderbildungs- und -betreuungsplätze mit verbindlichen Qualitätsstandards.
- Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz ab dem 2. Lebensjahr.
- Ausbau der professionellen Dienste in der Pflege inkl. Rechtsanspruch, sowie Ausbau kostenloser Kurzzeitpflege, Tageszentren und Entlastungsdienste.
Verbesserungen im Pensionssystem:
- Anheben der Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten für die Teilpflichtversicherung am Pensionskonto auf die Höhe des Medianeinkommens aller Vollzeitbeschäftigten.
- Eine Höherbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit am Pensionskonto.
- Bei den Pensionsberechnungen sollte ein Aufwertungsfaktor eingeführt werden, durch den die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht in die Pension übertragen wird. Die Einführung eines ausgleichenden Aufwertungsfaktors, der die individuellen jährlichen Beitragsgrundlagen der Frauen um den Gender Pay Gap gegenüber der jährlichen Durchschnittsbeitragsgrundlage der Männer erhöht, würde den Gender Pension Gap deutlich reduzieren. Das bestätigt die WIFO-Studie.
Beseitigung aller geschlechtsspezifischen Ungleichheiten am Arbeitsmarkt:
- Gleicher Lohn/Gehalt für gleich(wertig)e Arbeit
- Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 2.000 Euro brutto bei Vollzeit
- Recht auf Vollzeitbeschäftigung
- Echte Einkommenstransparenz
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