31.5.2024

Fragen und Antworten zum Hand­werker­bonus

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst. Detailinformationen und finden Sie unter: https://handwerkerbonus.gv.at.

Wofür kann ich den Hand­werker­bonus be­antragen?

Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus können Konsument:innen finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen von befugten Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland nutzen. Mit dem Handwerkerbonus werden zum Beispiel Tätigkeiten wie Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen oder Gartenarbeiten, jedoch nicht Material- und Fahrtkosten gefördert.

Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.

Wie hoch ist die Förderung beim Hand­werker­bonus?

Dabei werden 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung gefördert, maximal jedoch 2.000 Euro für das Jahr 2024 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder 1.500 Euro für das Jahr 2025 (bei Kosten bis zu 7.500 Euro). Die förderbaren Arbeitskosten müssen mindestens 250 Euro betragen, woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt. 

Wo kann ich den Antrag auf Hand­werker­bonus stellen? Und ab wann?

Der Antrag kann ab 15. Juli 2024 auf https://handwerkerbonus.gv.at gestellt werden -  rückwirkend für Arbeiten ab 1. März 2024. Die Identifikation erfolgt entweder über die ID-Austria oder mittels Hochladen einer Kopie des Lichtbildausweises.

Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden.

Ich habe keinen Online­zugang und möchte trotzdem den Hand­werker­bonus: Wer kann mir helfen?

Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, sollen auch andere Personen (z.B. Verwandte), Einrichtungen (z.B. Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe direkt die Anträge stellen können.

Was sagt AK-Präsident Andreas Stangl zum Hand­werker­bonus?

„Ich hoffe, dass die Förderung diesmal professioneller und kundenfreundlicher abgewickelt wird, als wir das beim Klimabonus oder dem Energiekostenzuschuss erlebt haben. Große Ankündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und Erreichbarkeit“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Wohin kann ich mich bei Problemen beim Hand­werker­bonus wenden?

Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, so können Sie im ersten Schritt die offiziellen Kontakte nutzen: handwerkerbonus@bhag.gv.at bzw. 050/506 859333. Beschwerden können Sie an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und/oder die Volksanwaltschaft richten:

Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft

Telefonisch:     01 / 711 00-805555
E-Mail:              service.wirtschaft@bmaw.gv.at
Postadresse:   Stubenring 1, 1010 Wien
Website:           www.bmaw.gv.at 

Volksanwaltschaft
Telefonisch:    über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223
E-Mail:              post@volksanwaltschaft.gv.at  
Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
Website:          www.volksanwaltschaft.gv.at 

„Ich hoffe, dass die Förderung diesmal professioneller und kunden­freundlicher ab­ge­wickelt wird, als wir das beim Klima­bonus oder dem Energie­kosten­zu­schuss er­lebt haben. Große An­kündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und Erreich­bar­keit.“

Andreas Stangl

AK-Präsident

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