25.04.2024

Fragen und Antworten zum Hand­werker­bonus

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Bereits jetzt wenden sich erste Konsument:innen mit Fragen zum Bonus an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.

Wofür kann ich den Hand­werker­bonus be­antragen?

Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus können Konsument:innen finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen von befugten Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland nutzen. Mit dem Handwerkerbonus werden zum Beispiel Tätigkeiten wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen, jedoch nicht Material- und Fahrtkosten gefördert.

Wie hoch ist die Förderung beim Hand­werker­bonus?

Dabei werden 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung gefördert, maximal jedoch 2.000 Euro für das Jahr 2024 (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) oder 1.500 Euro für das Jahr 2025 (bei Kosten bis zu 7.500 Euro). Die förderbaren Arbeitskosten müssen mindestens 250 Euro betragen, woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt. 

Wo kann ich den Antrag auf Hand­werker­bonus stellen? Und ab wann?

Der Antrag kann ab 15. Juli 2024 online (rückwirkend für Arbeiten ab 1. März 2024) gestellt werden. Die Website für die Antragstellung soll in den nächsten Wochen online gehen. Die Identifikation soll entweder über die ID-Austria erfolgen oder mittels Kopie eines Lichtbildausweises. 

Ich habe keinen Online­zugang und möchte trotzdem den Hand­werker­bonus: Wer kann mir helfen?

Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, sollen auch andere Personen (z.B. Verwandte), Einrichtungen (z.B. Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe direkt die Anträge stellen können.

Was sagt AK-Präsident Andreas Stangl zum Hand­werker­bonus?

„Ich hoffe, dass die Förderung diesmal professioneller und kundenfreundlicher abgewickelt wird, als wir das beim Klimabonus oder dem Energiekostenzuschuss erlebt haben. Große Ankündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und Erreichbarkeit“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Wohin kann ich mich bei Problemen beim Hand­werker­bonus wenden?

Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, so können sich Konsument:innen an die Buchhaltungsagentur des Bundes, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft oder die Volksanwaltschaft wenden:

Buchhaltungsagentur des Bundes
Telefonisch:     05 / 0506-0

E-Mail:              office@bhag.gv.at 
Postadresse:   Dresdner Straße 89, 1200 Wien
Website:          Buchhaltungsagentur des Bundes – BHAG

Sollte diese nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie das zuständige 
Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft
Telefonisch:     01 / 711 00-805555
E-Mail:              service.wirtschaft@bmaw.gv.at
Postadresse:   Stubenring 1, 1010 Wien
Website:           www.bmaw.gv.at 

Hilfestellung bei Problemen mit Behörden generell bietet die
Volksanwaltschaft 
Telefonisch:    über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223
E-Mail:              post@volksanwaltschaft.gv.at  
Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
Website:          www.volksanwaltschaft.gv.at 

„Ich hoffe, dass die Förderung diesmal professioneller und kunden­freundlicher ab­ge­wickelt wird, als wir das beim Klima­bonus oder dem Energie­kosten­zu­schuss er­lebt haben. Große An­kündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und Erreich­bar­keit.“

Andreas Stangl

AK-Präsident

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