AK-Test: Billig-Onlineshops Temu, Wish & Shein verkaufen gefährliches Spielzeug
Verschluckbare Kleinteile und überschrittene Grenzwerte, Strangulierungsrisiko, Erstickungs- und Vergiftungsgefahr: Spielwaren der Billig-Onlinehändler Temu, Wish und Shein können für Kleinkinder lebensgefährlich sein, wie ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt. Auch wenn die spottbilligen Preise ein Schnäppchen vermuten lassen, rät die AK vom Einkauf in diesen Onlineshops ab.
Testergebnis: Kinderspielzeug von TEMU, WISH & SHEIN (0,7 MB)
13 Spielzeuge im Test
Insgesamt hat die AK 13 Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren im Labor der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) testen lassen. Spielzeug darf in Europa nur verkauft werden, wenn es den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie (EN 71-1) entspricht.
Ernstes Erstickungs- und Strangulierungsrisiko für Kleinkinder
2 Spielzeuge des Onlinehändlers Wish (Teleskop-Saugnapf-Giraffe, Holzkamera für Babys) und ein Badespielzeug des chinesischen Onlinehändlers Temu stellen laut AGES-Bericht ein sehr ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder unter 3 Jahren dar. Diese Spielzeuge wurden deshalb unmittelbar dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit gemeldet. Dieses stellt sicher, dass auch Produkte aus dem Internethandel europäischen Schutzbestimmungen entsprechen.
Grenzüberschreitung beim Flammschutzmittel
Auch der chinesische Händler Shein vertreibt Kinderspielzeug. Zumindest 2 dieser Spielzeuge stellen ein Erstickungsrisiko dar: Bei einem tanzenden Kaktus lassen sich die Augen leicht lösen. Dadurch ist auch das gefährliche Füllmaterial leicht zugänglich. Darüber hinaus wurde ein Flammschutzmittel in der Konzentration von 29,4 mg/kg gemessen, erlaubt sind 5 mg/kg. Bei einem Sensorikring für Babys lassen sich zudem die angebrachten Glöckchen zu leicht lösen.
Trotz Versprechen keine Besserung bei Temu
Erst im Februar 2024 zeigte ein Test durch den Verband Toys Industries of Europe (TIE), dass 18 von 19 Spielzeugen des chinesischen Onlinehändlers Temu nicht der europäischen Spielzeugrichtlinie entsprochen haben. Prompt nach Bekanntwerden der Ergebnisse gelobte Temu Besserung und leitete angeblich eine interne Untersuchung ein. Die 19 getesteten Produkte wurden aus dem Sortiment genommen.
Verstöße gegen Gesetz für digitale Dienste
Davon abgesehen leitete die Europäische Kommission erst Ende Oktober ein formales Verfahren gegen Temu ein, da dem chinesischen Onlinehändler vorgeworfen wird, gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Konkret geht es um Verstöße gegen das Gesetz für digitale Dienste – unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform sowie um süchtig machende Kaufanreize.
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