12.12.2024

AK-Test: Billig-Online­shops Temu, Wish & Shein ver­kaufen gefährliches Spiel­zeug

Verschluckbare Kleinteile und überschrittene Grenzwerte, Strangulierungsrisiko, Erstickungs- und Vergiftungsgefahr: Spielwaren der Billig-Onlinehändler Temu, Wish und Shein können für Kleinkinder lebensgefährlich sein, wie ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt. Auch wenn die spottbilligen Preise ein Schnäppchen vermuten lassen, rät die AK vom Einkauf in diesen Onlineshops ab.

Testergebnis: Kinderspielzeug von TEMU, WISH & SHEIN (0,7 MB)

13 Spiel­zeuge im Test 

Insgesamt hat die AK 13 Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren im Labor der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) testen lassen. Spielzeug darf in Europa nur verkauft werden, wenn es den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie (EN 71-1) entspricht. 

Ernstes Er­stickungs- und Strangulierungs­risiko für Klein­kinder

2 Spielzeuge des Onlinehändlers Wish (Teleskop-Saugnapf-Giraffe, Holzkamera für Babys) und ein Badespielzeug des chinesischen Onlinehändlers Temu stellen laut AGES-Bericht ein sehr ernstes Gesundheitsrisiko für Kinder unter 3 Jahren dar. Diese Spielzeuge wurden deshalb unmittelbar dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit gemeldet. Dieses stellt sicher, dass auch Produkte aus dem Internethandel europäischen Schutzbestimmungen entsprechen. 

Grenz­über­schreitung beim Flamm­schutz­mittel

Auch der chinesische Händler Shein vertreibt Kinderspielzeug. Zumindest 2 dieser Spielzeuge stellen ein Erstickungsrisiko dar: Bei einem tanzenden Kaktus lassen sich die Augen leicht lösen. Dadurch ist auch das gefährliche Füllmaterial leicht zugänglich. Darüber hinaus wurde ein Flammschutzmittel in der Konzentration von 29,4 mg/kg gemessen, erlaubt sind 5 mg/kg. Bei einem Sensorikring für Babys lassen sich zudem die angebrachten Glöckchen zu leicht lösen. 

Trotz Ver­sprechen keine Besserung bei Temu

Erst im Februar 2024 zeigte ein Test durch den Verband Toys Industries of Europe (TIE), dass 18 von 19 Spielzeugen des chinesischen Onlinehändlers Temu nicht der europäischen Spielzeugrichtlinie entsprochen haben. Prompt nach Bekanntwerden der Ergebnisse gelobte Temu Besserung und leitete angeblich eine interne Untersuchung ein. Die 19 getesteten Produkte wurden aus dem Sortiment genommen.

Ver­stöße gegen Gesetz für digitale Dienste

Davon abgesehen leitete die Europäische Kommission erst Ende Oktober ein formales Verfahren gegen Temu ein, da dem chinesischen Onlinehändler vorgeworfen wird, gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Konkret geht es um Verstöße gegen das Gesetz für digitale Dienste – unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform sowie um süchtig machende Kaufanreize.

Auch wenn die spott­billigen Preise ein Schnäppchen ver­muten lassen, rät die AK vom Ein­kauf in diesen Online­shops ab.

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