AK-Kinderbetreuungsatlas zeigt: Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind zu oft geschlossen
Endlich Semesterferien! Was bei Kindern für Jubel sorgt, kann für Eltern zur Belastungsprobe werden. Denn eines steht fest: 5 Wochen Urlaub sind zu wenig, um alle Ferien gut zu überbrücken. Viele Familien benötigen die Gewissheit, dass die Kinder auch während der Ferien gut in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung versorgt sind. „Nur ein Rechtsanspruch auf kostenlose, ganzjährige, ganztägige Kinderbildung und -betreuung ab dem zweiten Lebensjahr kann den Familien diese nötige Sicherheit bieten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.Um berufstätige Eltern während der Ferien zu entlasten und Betreuungslücken zu schließen, wurde eine neue gesetzliche Regelung (§ 8 Oö Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) geschaffen. Diese schreibt vor, dass Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Oberösterreich mindestens 47 Wochen pro Arbeitsjahr geöffnet sein müssen. Damit sollen Familien unterstützt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig verbessert werden. Von unzureichenden Angeboten besonders betroffen sind Eltern mit Kindern bis zu 10 Jahren, das zeigt sich auch im Beratungsalltag der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Die aktuelle Auswertung des Kinderbetreuungsatlas 2024 der Arbeiterkammer Oberösterreich deckt jedoch erhebliche Defizite bei den Unter-3-Jährigen und 3- bis 6-Jährigen auf: Viele Gemeinden in Oberösterreich erfüllen die gesetzliche Vorgabe von mindestens 47 geöffneten Wochen pro Arbeitsjahr nicht. Leider zeigen auch die AK-Beratungen, dass es in dem Gesetz Schlupflöcher gibt, die von den Gemeinden genutzt werden. Die Regelung wird beispielsweise durch die Anrechnung sogenannter „geschlossener Betriebstage“ umgangen. Hier handelt es sich meistens um einzelne Tage pro Woche, in denen die Einrichtungen geschlossen sind. Das Problem: Die geschlossenen Einzeltage werden bei der Gesamtzahl an geschlossenen Wochen nicht addiert und mitgerechnet, wodurch es scheint, als würde die Öffnungspflicht erfüllt, obwohl dem nicht so ist.
Auch nach der Krabbelstube und dem Kindergarten haben Eltern vielerorts Schwierigkeiten, die Betreuungssituation gut zu meistern. Denn nicht überall gibt es beispielsweise ein Hortangebot. Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich daher für eine kostenlose, ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung sowie für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr ein. „Einer der vielen Gründe für diese Forderung ist die Tatsache, dass einige Frauen genau abwägen müssen, ob sich eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit überhaupt finanziell lohnt“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung, sofern es eine gibt, müssen schließlich gegen das zusätzliche Einkommen gerechnet werden, was viele Frauen davon abhält, ihre Arbeitszeit aufzustocken.
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