02.02.2025

Die Ski-WM im Betrieb: AK rät, im Vor­hinein mit dem Chef zu klären, was er­laubt ist und was nicht

Am Dienstag startet die Ski-Weltmeisterschaft in Saalbach-Hinterglemm. Alle Bewerbe finden um die Mittagszeit herum statt. Bei aller Begeisterung und allem Daumendrücken für die heimischen Ski-Asse sollten Beschäftigte immer daran denken, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Arbeitszeit fernsehen oder dabei Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.

Ab­klären, was er­laubt ist

Wer mit den Kolleg:innen während der Arbeitszeit ein Skirennen schauen will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen vermieden werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Die AK rät:

  • Wenn Sie die Rennen während der Arbeitszeit mitverfolgen wollen, sollten Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

  • In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten Sie im Betrieb Skirennen schauen wollen, müssen Sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären. „Schauen Sie die Rennen daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet“, sagt der AK-Präsident. 

    Läuft der Fernseher während der Arbeitszeit generell, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Skirennen nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.

  • Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Rennens im Livestream ist aber problematisch, da die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

  • Wer sich Urlaub nehmen will, um nach Saalbach zu fahren oder die WM daheim vor dem Fernseher zu verfolgen, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.

  • Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit von Sportereignissen.

„Auch wenn das Interesse für den Skisport in Österreich groß ist, gelten am Arbeitsplatz bestimmte Spielregeln, an die sich die Beschäftigten halten müssen“, sagt Andreas Stangl.

Auch wenn das Interesse für den Ski­sport in Österreich groß ist, gelten am Arbeits­platz be­-stimmte Spiel­regeln, an die sich die Beschäftigten halten müssen.

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