02.01.2024

Neues Jahr, Neues für Konsumenten: Das ändert sich 2024!

Das neue Jahr bringt nicht nur (hoffentlich) neues Glück, sondern auch zahlreiche Änderungen für Konsument:innen: Entlastungen für Mieter:innen in mehrgeschoßigen Altbauten, die Autobahn-Vignette für einen Tag, eine neue Kennzeichnungsvorschrift bei Wein und Weinbauerzeugnissen, das Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) und – zur Freude vieler Konsument:innen – das vermeintliche Ende des Kabelsalates.

Miet-Er­höhungen be­grenzt

Das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz bringt Entlastungen bei Kategoriemieten und Richtwertmieten (Mietverträge in mehrgeschoßigen Altbauten). Mieterhöhungen sind für 1. April 2025 und 1. April 2026 mit maximal 5 Prozent begrenzt. 

Ab 2027 steigen Richtwerte und Kategoriemieten um die durchschnittliche Inflationsrate der vorangegangen 3 Jahre. Wenn diese Indexsteigerung mehr als 5 Prozent ausmacht, darf aber der Anteil, der die 5 Prozent übersteigt, nur zur Hälfte geltend gemacht werden. 

Die von den Teuerungen am stärksten betroffenen Mieten in Neubauten und Ein- oder Zweifamilienhäusern sind von den Neuregelungen nicht betroffen.

Gemein­nützige Wohnungen: Das gilt bei Miet-Erhöhung

In Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen vermietet werden, dürfen bestimmte Mietzinsbestandteile wie Grundmiete/Entgelt bei Wiedervermietung oder die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge mit 1. April 2024 nur um 5 Prozent erhöht werden. Für Erhöhungen in den darauffolgenden Jahren gelten analoge Regelungen wie bei den Richtwerten und Kategoriemieten. 

Alle anderen Mietzinskomponenten bei noch nicht ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen werden durch die Neuregelungen nicht gedeckelt. Das heißt: Mieterhöhungen aufgrund erhöhter Darlehensrückzahlungen dürfen in voller Höhe an die Mieter:innen weiterverrechnet werden.     

Auto­bahn-Vignette: auch digital sofort gültig

Mit 1. Jänner 2024 gibt es eine neue 1-Tages-Vignette um 8,60 Euro. Diese ist ausschließlich online und als digitales Produkt erhältlich. Die 10-Tages-Online-Vignette ist ebenfalls mit sofortiger Gültigkeit erhältlich (bislang mit 18-tägiger Wartezeit). Der AK-Konsumentenschutz empfiehlt, vor der Fahrt die Gültigkeit der Digitalen Vignette auf www.asfinag.at zu prüfen.

Wünschenswert wäre aus Sicht des AK-Konsumentenschutzes, dass in Fällen, in denen Konsument:innen bei der Registrierung nachweislich nur Tippfehler unterlaufen sind, nicht mehr die vollen Kosten einer „Ersatzmaut“ in Rechnung gestellt werden, sondern nur eine Aufwandsentschädigung für die Korrektur der Daten. 

Kennzeichnungs­vorschrift bei Wein neu

Eine langjährige Forderung des AK-Konsumentenschutzes ist die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumsprozent Alkohol. Nun muss es für Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, eine vollständige Zutatenliste und Nährwerttabelle nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geben. Der Energiegehalt sowie die Allergene müssen am Etikett stehen, die anderen Pflichtinformationen dürfen auch über einen QR-Code abrufbar sein. 

Digital Services Act (DSA) tritt voll­ständig in Kraft

Der DSA ist eine Verordnung der Europäischen Union, deren neuen Regeln die Grundrechte von Nutzer:innen im digitalen Raum stärken und umfassender schützen sollen. Er gilt insbesondere für soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Suchmaschinen. Sein Geltungsbereich ist nicht nur auf EU-Anbieter beschränkt, sondern gilt für alle Anbieter mit „wesentlicher Verbindung zur Union“. Anbieter ohne EU-Niederlassung müssen einen gesetzlichen Vertreter in einem Mitgliedstaat benennen, der als Ansprechperson für Behörden und Nutzer:innen zur Verfügung steht und auch für Verstöße gemeinsam mit dem Anbieter haften kann. 

Weitere wichtige Neuerungen sind Melde- und Abhilfeverfahren bei rechtswidrigen Inhalten, sowie mehr Transparenz bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Online-Werbung und Empfehlungssystemen. Online-Marktplätze haben Informations- und Prüfpflichten bezüglich der anbietenden Unternehmen und die Verpflichtung, Konsument:innen bei Kenntnis über rechtswidrige Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Außerdem ist Online-Werbung auf Basis von Profiling verboten, wenn dabei sensible Daten verwendet werden oder Minderjährige betroffen sind. 

Das Ende des Kabel­salates?

Bis Ende 2024 müssen neue Mobilgeräte auf dem EU-Markt über einen USB-C Anschluss fürs Laden verfügen. Neue Geräte können dann mit oder ohne Ladegerät gekauft werden. Das spart Ärger, Geld und Müll.

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