AK-Erfolg gegen CopeCart: Wer nun Rückzahlung fordern kann
Nach Beschluss des Obersten Gerichtshof steht fest: CopeCart hat Konsument:innen den gesetzlichen Widerruf bei Verträgen über Coaching-Leistungen zu Unrecht verweigert. Die Sache ist somit rechtskräftig entschieden. Viele betroffene Konsument:innen können nun eine Rückzahlung fordern.
CopeCart verkauft im großen Stil Online-Coachings und verweigerte Konsument:innen ihr Widerrufsrecht. Dabei berief sich CopeCart darauf, dass die Konsument:innen zugestimmt hätten, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt. Sie hätten zudem zur Kenntnis genommen, dass infolge der Zustimmung das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verloren geht. CopeCart verwies dazu auf eine entsprechende Erklärung, die Konsument:innen bei Vertragsabschluss online abgegeben hatten.
Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich war die Vorgehensweise von CopeCart rechtswidrig. Sie hat daher den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage beauftragt. In seiner Entscheidung vom 30.1.2026 gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Konsumentenschützer:innen recht und hielt fest: Bei den von CopeCart angebotenen Coaching-Leistungen (Online-Coachings und Seminare, Video-Trainings) handelt es sich um Beratungsleistungen und somit um digitale Dienstleistungen. Deshalb kann ein Verlust des Widerrufsrechts in der von CopeCart dargestellten Weise nicht eintreten. CopeCart hat somit nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert. Das Unternehmen hat sich in Folge an den Obersten Gerichtshof gewandt. Dieser hat das Rechtsmittel zurückgewiesen, weil keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Das Urteil des OLG Wien ist somit rechtskräftig.
Wer jetzt zurücktreten und Geld zurückfordern kann
Aus dem Urteil folgt: CopeCart muss Konsument:innen in Zukunft bei Online-Coaching-Verträgen korrekt über ihr Widerrufsrecht belehren und darf gültige Rücktrittserklärungen beziehungsweise berechtigte Rückzahlungen nicht ablehnen. Auf den angeblichen Widerrufsverlust kann sich CopeCart nicht berufen. Dabei ist zu beachten: Weil CopeCart bislang nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist im Einzelfall 12 Monate plus 14 Tage ab Vertragsabschluss. Alle Konsument:innen, die mit CopeCart Online-Coaching-Verträge mit dem vermeintlichen Widerrufsverlust geschlossen haben, können innerhalb dieser Frist zurücktreten und ihr Geld rückfordern.
Die AK Oberösterreich stellt einen Musterbrief zu Verfügung. Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich und Konsument:innen aus Oberösterreich, die einen Widerruf erklärt haben, können sich für weitere Beratung und Unterstützung an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wenden: konsumentenschutz@akooe.at. Das vollständige Urteil des OLG Wien und den Beschluss des Obersten Gerichtshofs finden Sie hier.
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