17.10.2024

Post vom Rechts­anwalt wegen ver­meintlicher Besitz­störung: AK unter­stützt gegen hohe Forderungen

Immer öfter wenden sich Menschen an die AK Oberösterreich, die mit dem Vorwurf der Besitzstörung und einer Forderung über 395 Euro konfrontiert sind, weil sie nur kurz mit ihrem Auto angehalten, umgedreht oder jemanden aussteigen haben lassen. Für die AK liegt der Verdacht nahe, dass hier mit System abkassiert wird. Betroffene können und sollen sich dagegen zur Wehr setzen, die AK unterstützt sie dabei.

Rechts­anwalts­kanzlei ver­langt 395 Euro

Herr L. staunte nicht schlecht, als ihm ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien ins Haus flatterte. Der Inhalt: Wegen einer Besitzstörung seien 395 Euro fällig. Er hätte den Besitz des Mandanten gestört, indem er sein Fahrzeug auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. Herr L. dagegen schilderte, dass er sein Auto nicht auf diesem Privatparkplatz abgestellt habe, sondern nur kurz vor diesem angehalten und seine Tochter aussteigen lassen habe.

Immer mehr An­fragen wegen an­geblichen Besitz­störungen

Herr L. wandte sich an die AK Oberösterreich. Dort war das Thema nicht unbekannt, da es in letzter Zeit immer mehr Anfragen zu angeblichen Besitzstörungen gab und in vielen Fällen die Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS die Liegenschaftsbesitzer vertritt.

Konsument gab Unterlassungs­er­klärung ab

Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, hat die AK Herrn L. geraten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und dem Rechtsanwalt einen gerichtlichen Vergleich anzubieten. Herr L. kam diesem Rat nach und schrieb dem Rechtsanwalt LUESGENS, dass er jede Störung unterlassen werde und die Kosten für die behördliche Halterauskunft, die notwendig war, um ihn als Fahrzeugbesitzer ausfindig zu machen, in Höhe von 20 Euro bereits überwiesen habe. Herr L. erklärte sich auch bereit, weitere Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallen wären, zu übernehmen, wenn diese korrekt aufgeschlüsselt werden. 

Die Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS stimmte diesem Vorschlag nicht zu und bestand auf der Bezahlung der geforderten 395 Euro. Wie sich dieser Pauschalbetrag zusammensetzt, wurde dem Konsumenten nicht erläutert.

AK-Unter­stützung im Falle einer Klage

Herr L. sieht berechtigterweise nicht ein, warum er 395 Euro an Rechtsanwalt LUESGENS bezahlen soll. Die AK hat ihm zugesagt, ihn im Falle einer Klage durch Rechtsanwalt LUESGENS zu unterstützen, um auch die zugrunde liegenden Rechtsfragen zu klären. Denn nach Meinung der AK liegt keine Besitzstörung vor, die die vorliegende Geldforderung rechtfertigt. 

Auch in vielen anderen Fällen, ist die Forderung in Höhe von 395 Euro nach Meinung der AK nicht gerechtfertigt; besonders dann nicht, wenn die betroffenen Konsument:innen eine Unterlassungserklärung abgeben und bereit sind, einen Vergleich vor Gericht abzuschließen. In diesem Fall fällt nämlich nach Ansicht der AK die Wiederholungsgefahr einer neuerlichen Störung weg, sodass eine Klage auf Besitzstörung erfolglos wäre.

Neues, lukratives Geschäfts­modell?

Aufgrund der immer häufigeren Beschwerden bei der AK drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hier um ein neues, lukratives Geschäftsmodell handelt. Immer mehr Parkplätze werden mit Kameras überwacht und selbst kurzes Anhalten wird als Besitzstörung geltend gemacht. Durch die Androhung einer Besitzstörungsklage sollen Konsument:innen zur Bezahlung hoher Beträge gedrängt werden.

Immer mehr Park­plätze werden mit Kameras über­wacht und selbst kurzes An­halten wird als Besitz­störung geltend ge­macht.

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