28.01.2025

395 Euro wegen an­geblicher Besitz­störung: Be­schwerden werden immer häufiger – AK unter­stützt be­troffene Mit­glieder 

Täglich melden sich Menschen bei der AK Oberösterreich, weil sie Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien erhalten haben. Deren Inhalt: Angebliche Besitzstörung und eine Forderung über 395 Euro, um eine Klage zu vermeiden. Die AK rät den Betroffenen, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten.

Wer nicht zahlt, wird ge­klagt

Herr K. aus Wels brachte im September 2024 seinen Sohn zum Fußballtraining nach Linz. Auf einem der angrenzenden Parkplätze drehte er um und fuhr wieder weg. Einige Wochen später bekam er Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien. In 2 Schreiben verlangte die Kanzlei zweimal den Pauschalbetrag von je 395 Euro, da der Parkplatz angeblich zum Wenden befahren und für ein einminütiges Abstellen genutzt wurde. Werde der geforderte Betrag nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, würde Klage eingebracht werden.

Unter­lassungs­er­klärung über­mittelt

Herr K. wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auf deren Anraten hat Herr K. der Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung übermittelt und 20 Euro für die Halterabfrage bezahlt. Im Schreiben wurde dem Rechtsanwalt außerdem die Vereinbarung eines gerichtlichen Vergleichstermins zur Erlangung eines vollstreckbaren Exekutionstitels und die Bezahlung angemessener Kosten angeboten, wenn diese aufgeschlüsselt werden. Damit fällt laut Ansicht der AK die Wiederholungsgefahr einer künftigen Störung weg, sodass eine Klage auf Besitzstörung erfolglos wäre.

Rechts­anwalt be­harrte auf seiner Forderung

In einer weiteren Mail und 2 Einschreibebriefen beharrte der Rechtsanwalt aber auf der Bezahlung der insgesamt 790 Euro und überwies auch die 20 Euro mit dem Vermerk „Klagseinbringung erfolgt“ zurück. Seither sind 3 Monate vergangen, ohne dass Familie K. eine Klage zugestellt worden wäre. 

Un­bedingt bei der AK melden!

Familie K. ist bei weitem kein Einzelfall. Täglich melden sich Betroffene bei der AK. Diese rät, sich unter +43 50 6906 2, konsumentenschutz@akooe.at oder über das Anfrage-Formular auf der Website an die AK zu wenden, und fordert gesetzliche Maßnahmen, um dem Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten.

Die AK rät den Betroffenen, einen gerichtlichen Unter­lassungs­ver­gleich und die Über­nahme der an­ge­messenen Kosten an­zu­bieten.

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