Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
AK Oberösterreich: Betriebe müssen Beschäftigte noch besser vor Hitze am Arbeitsplatz schützen
Die Hitze macht das Arbeiten für viele Beschäftigte, die im Freien arbeiten, an immer mehr Tagen im Jahr nahezu unerträglich. Gleiches gilt vielerorts für die Arbeit in Innenräumen. Es ist höchste Zeit, dass Arbeitsplätze an diese neuen klimatischen Realitäten angepasst werden. „Wir brauchen zeitgemäße gesetzliche Regelungen für Hitzeschutz am Arbeitsplatz und die Betriebe müssen diese umgehend umsetzen“, fordert daher AK-Präsident Andreas Stangl.
Hitze gefährdet die Gesundheit
„Rekordtemperaturen und immer häufigere, längere und intensivere Hitzewellen vermindern nicht nur die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Sie gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Denn wer bei extremer Hitze arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko für Kreislaufprobleme und Arbeitsunfälle“, sagt Prof. DI Dr. Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien.
Beschwerden schon ab 30 Grad
Gesundheitliche Beschwerden wie Hitzeermüdung, Hitzekrämpfe, Hautausschläge, Herz-Kreislauf-Probleme oder Dehydrierung treten bereits ab 30 Grad gehäuft auf. „Viele Beschäftigte sind abhängig von Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Und die sind mancherorts nicht ausreichend“, betont Andreas Stangl.
Die Hitzeschutz-Verordnung, die seit Beginn des Jahres in Kraft ist, soll alle Berufsgruppen, die im Freien arbeiten, bestmöglich schützen. „Sie ist ein wichtiger vorsorgemedizinischer Schritt und eine notwendige Anpassung an heiße Zeiten. Aber aus ärztlicher Sicht kann und darf das nicht der letzte Schritt gewesen sein“, sagt Professor Hans-Peter Hutter.
Auch Arbeit in Innenräumen belastend
Denn auch in Innenräumen ist das Arbeiten im Sommer für viele Arbeitnehmer:innen sehr belastend. Es gibt zwar eine gesetzliche Temperaturobergrenze von 25 Grad, allerdings auch zahlreiche Ausnahmen für diese Vorgabe.
Betriebe müssen Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen
„Dank der neuen gesetzlichen Regelung für Arbeitsplätze im Freien müssen Betriebe bereits diesen Sommer Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen. Angesichts der hohen Temperaturen sollten sie dabei keine Zeit verlieren. Für Arbeitsplätze in Innenräumen bedarf es hingegen dringend gesetzlicher Verbesserungen, denn alle Beschäftigten müssen gleichwertig vor Hitze am Arbeitsplatz geschützt werden. Schließlich geht es um ihre Sicherheit und Gesundheit“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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