06.11.2022

Bauträger zahlte Schaden­ersatz erst nach gerichtlicher Exekution

Einen besonderen Fall von Missachtung durch ein Unternehmen erlebte ein Ehepaar aus Vöcklabruck. In ihrer Eigentumswohnung war das Lüftungsgerät so falsch verbaut worden, dass ohne Demontage der Wartungstüre keine vollständige Wartung möglich war.

Das Unternehmen ignorierte sämtliche Aufforderungen des AK-Konsumentenschutzes, diesen Planungs- und Einbaufehler zu beheben. Als sogar die Schadenersatzklage unbeantwortet blieb, musste der Exekutor den Behebungsaufwand und die Gerichtskosten eintreiben.

Wohn­raumlüftung falsch verbaut

2015 kauften Frau und Herr B. von der IPB Immobilien, Projektentwicklung und Bauträger GmbH eine Eigentumswohnung in Vöckla­bruck. Bei der Wartung der Wohnraumlüftung durch ein Installationsunternehmen wurde bemerkt, dass die vollständige Wartung nicht möglich war, weil das Gerät falsch verbaut wurde. Ein vom Bauträger bestellter Sachverständiger stellte fest, dass die vollständige Wartung nur bei Entfernung der Wartungstür erfolgen kann.

Unter­nehmen antwortete nicht

„Das Unternehmen war trotz dieses Gutachtens des Sachverständigen nicht bereit, den Planungs- und Einbaufehler zu beheben. Die Wohnungskäuferin und der Wohnungskäufer wandten sich mit der Bitte um Unterstützung an uns. Wir kontaktierten das Unternehmen mehrmals telefonisch und schriftlich. Ohne Erfolg, das Unternehmen antwortete einfach nicht,“ sagt Mag.a Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes.

Klage auf Schaden­ersatz notwendig

Frau und Herr B. holten nun einen Kosten­voranschlag zur Behebung des Fehlers ein. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich wurde eine Schadenersatzklage über 1.597 Euro eingebracht.

Auch zu diesem Zeitpunkt reagierte der Bauträger nicht, und das Gericht erließ einen rechtskräftigen Zahlungs­befehl. Der Gerichtsvollzieher musste schließlich die geforderten 1.597 Euro und die Kosten der Klage beim Unternehmen eintreiben.

„Oft finden wir mit Unter­nehmen einvernehmliche Lösungen“, sagt Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. „Aber wenn wir gar keine Reaktion auf unsere Beschwerde erhalten, dann setzen wir die berechtigten Forderungen unserer Mitglieder auch mit Hilfe des Gerichts durch.“

Wenn wir keine Reaktion auf unsere Be­schwerde erhalten, dann setzen wir die berechtigten Forderungen unserer Mitglieder auch mit Hilfe des Gerichts durch 

andreas stangl

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