Arbeitskräfteüberlassung: AK-Präsident Stangl fordert fairen Umgang mit betroffenen Beschäftigten
Die Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) ist heute ein fester Bestandteil unseres Arbeitsmarkts. Vor 35 Jahren trat das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Damit wurde der Grundstein für eine erforderliche Regulierung dieser Art von Beschäftigung gelegt. Der Kollektivvertrag in diesem Bereich sowie der Sozial- und Weiterbildungsfonds sind weitere Meilensteine. „Diese Form von Arbeit ist aber leider nach wie vor durch ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und überdurchschnittlich häufige Arbeitsrechtsverletzungen geprägt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Oberösterreich in Spitzenposition
Der Anteil an Beschäftigten im Überlassungsstatus liegt in Österreich bei 2,2 Prozent, in OÖ sogar bei 3,3 Prozent. Unser Bundesland ist damit „AKÜ-Spitzenreiter“, gefolgt von Kärnten (3,1 Prozent) und der Steiermark (3,0 Prozent). Dabei muss gesehen werden, dass sich Arbeitskräfteüberlassung stark auf bestimmte Branchen konzentriert. Drei Viertel der Überlassungen (=Arbeitseinsätze) finden in Gewerbe, Handwerk und Industrie statt.
Viele sehr kurze Überlassungen
58 Prozent der Überlassungen sind kürzer als ein Monat. 4,6 Prozent dauern länger als ein Jahr. Viele sehr kurze stehen also einigen wenigen langen Überlassungen gegenüber, bei denen Betroffene oft über Jahre in diesem Status gehalten werden. Das durchschnittliche Beschäftigungsverhältnis in der AKÜ dauert lediglich ein halbes Jahr. Damit liegt die Branche gemeinsam mit Gastronomie und Hotellerie am untersten Ende. Im Durchschnitt aller Branchen dauert ein Beschäftigungsverhältnis mit 570 Tagen dreimal so lang.
Arbeitslosigkeit in Branche hoch
Die oftmals kurze Dauer der Überlassung korreliert auch mit der im Vergleich zu anderen Branchen deutlich höheren Arbeitslosigkeit. Ein Blick in die statistischen Daten zeigt, dass im Jahr 2022 die Arbeitslosenquote in der AKÜ bei 19,7 Prozent lag, während sie im Gesamtdurchschnitt 6,3 Prozent betrug.
Arbeitsrecht wird oft gebrochen
Die Zahlen der Arbeiterkammer Oberösterreich sprechen eine eindeutige Sprache: 2022 lag die AKÜ bei den erledigten Rechtsakten im negativen Spitzenfeld im Branchenvergleich. „Damit ist eine Branche mit 3,2 Prozent Beschäftigtenanteil in unserem Bundesland für 13,2 Prozent unserer Rechtsfälle verantwortlich“, so AK-Präsident Stangl.
Arbeitskräftebedarf führt zu Übernahmen
Es gibt jedoch auch positive Signale: In der jüngsten Vergangenheit ist es in Oberösterreich aufgrund des hohen Arbeitskräftebedarfs verstärkt zu Übernahmen gekommen. Der Anstieg der Beschäftigung in der Industrie bei gleichzeitigem Rückgang von Beschäftigung und Erwerbslosigkeit in der AKÜ ist dafür verantwortlich. An der strukturellen Unsicherheit der Überlassungssituation ändert das freilich wenig.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert:
- Mehr Verantwortung der Beschäftigerbetriebe im Umgang mit überlassenen Arbeitnehmer:innen. Nach einer bestimmten Überlassungsdauer (etwa nach 6 Monaten) muss den Betroffenen ein Angebot auf Übernahme zu fairen Bedingungen gemacht werden. Überlassene Arbeitnehmer:innen hätten dann wirklich die Wahl, sich zwischen sicherer und flexibler Beschäftigung zu entscheiden.
- Alle Personalkosten, auch aus der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften oder Werkverträgen, sind als Personalkosten in den Bilanzen und Jahresabschlüssen auszuweisen, nicht als „Sachaufwand".
- Ein Verbot der einvernehmlichen Auflösung im Zusammenhang mit dem Ende eines Einsatzes. Verstöße gegen die 14-tägige Vorankündigungsfrist vor dem Ende einer Überlassung müssen mit einer wirksamen, abschreckenden Geldstrafe sanktioniert werden.
- Arbeitsuchende sollen vom AMS nur auf freiwilliger Basis in ein Überlassungsverhältnis vermittelt werden dürfen, es darf keine Sanktion bei Ablehnung geben.
- Unternehmen sollen im ersten Monat der Arbeitslosigkeit die Kosten für das Arbeitslosengeld übernehmen. Damit kann der Praxis des kurzfristigen Kündigens und Wiedereinstellens („Zwischenparken beim AMS“) entgegengewirkt werden.
- Für minderjährige Personen unter 18 Jahren soll Leiharbeit verboten werden. Das würde auch dem Grundgedanken der Ausbildungspflicht in Österreich entsprechen.
- Gesetzliche Höchstquoten an überlassenen Arbeitskräften. Diese Quoten auf Branchenebene festzulegen ist zu allgemein, eine Festlegung (etwa durch das Bundeseinigungsamt) muss auch für die Betriebsebene möglich sein.
- Leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für Beschäftigte in der Arbeitskräfteüberlassung.
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