22.04.2026

AK Oberösterreich gibt Tipps zum Gebrauchtwagenkauf: Worauf Konsument:innen achten sollten

In den vergangenen Wochen häuften sich die Beschwerden von Konsument:innen bei der AK Oberösterreich wegen Problemen mit kürzlich gekauften Gebrauchtwagen. Wer nämlich seinen Gebrauchten bei einem sogenannten „Schotterplatzhändler“ gekauft hat und darauf besteht, dass das kaputte Auto repariert wird, oder sogar das Geld zurückhaben will, tut sich oft schwer bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Zwar gelten bei derartigen Geschäften rechtlich dieselben Regeln wie bei jedem anderen gewerblichen Händler. Jedoch zeigt sich in der Beratung, dass „Schotterplatzhändler“ oft nur wenig technisches Wissen haben und Konsumentenrechte häufig nicht einhalten. Um Probleme beim Gebrauchtwagenkauf zu vermeiden, hat die AK Oberösterreich einige Tipps für Käufer:innen zusammengestellt: 

Zustand prüfen: Autos, die lange im Freien stehen, können Standschäden wie Rost an Bremsscheiben, Stoßdämpferdefekte, Reifenschäden und Batteriedefekte aufweisen. Optisch gut aufbereitete Fahrzeuge älteren Baujahres mit 200.000 gefahrenen Kilometern und mehr sind oft schon am Ende ihrer Lebenslaufleistung. Früher oder später sind hier neben „normalen“ Verschleißdefekten auch schwere Motorschäden und sonstige teure Reparaturen zu erwarten.  

Dokumente: Prüfen Sie vorab, ob alle Papiere für die Anmeldung vorhanden sind. Wichtig ist, vor dem Ankauf Einsicht in das Serviceheft zu nehmen und die Ausstattung auf Vollständigkeit zu überprüfen. 

Kaufvertrag: Immer mehr Autokäufe werden ohne schriftlichen Kaufvertrag abgewickelt. Die Durchsetzung von Ansprüchen wird dadurch massiv erschwert. Bestehen Sie daher immer auf einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem alle Zusagen des Verkäufers festgehalten werden.  

Zustandsklasse: Verwenden Sie Kaufvertragsformulare, die z.B. vom Konsumentenschutzministerium empfohlen werden, in denen der geschuldete Fahrzeugzustand über Bewertungskriterien von „Besonders gut, Klasse 1“ bis „Defekt, Klasse 4“ beschrieben wird. Bei vereinbarter Zustandsklasse 1 oder 2 dürften keine (behobenen) Unfallschäden vorliegen. 

Gewährleistung: Gewerbliche Händler müssen gesetzlich eine Haftung für ursprüngliche Mängel übernehmen. Der Käufer kann demnach eine kostenlose Reparatur vom Händler verlangen. In manchen Fällen kann auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Preisminderung geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass der Verkauf nicht „im Kundenauftrag“ von einer Privatperson erfolgt, welche die Gewährleistung ausschließen kann. 

Kaufort: Bedenken Sie, dass Gewährleistungsansprüche am Ort der Fahrzeugübernahme (in der Regel beim Händler) zu erfüllen sind. Wenn Sie das Fahrzeug weit entfernt von Ihrem Wohnort erworben haben, müssen Sie es im Falle eines Defektes dorthin bringen, was besonders teuer ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist.  

Tipps und Tools der AK

Eurotax-Rechner | Arbeiterkammer Oberösterreich: Fünfmal pro Jahr können Mitglieder der AK Oberösterreich online und kostenlos den realistischen Wert eines Fahrzeugs abfragen. 

Exklusiv für Mitglieder: Pickerl-Protokoll | Arbeiterkammer Oberösterreich: Durch das Einsehen alter Pickerlprotokolle (§ 57a KFG) können allenfalls in der Vergangenheit behobene schwere Schäden eingesehen oder die Plausibilität der Kilometerlaufleistung überprüft werden.

weiterführende infos/ARTIKEL 

Auto & Motorrad

„Schotterplatzhändler“ haben oft nur wenig technisches Wissen und halten die Konsumentenrechte häufig nicht ein.

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