22.10.2026

AK sichert Pflegegeld für Mann mit Lähmungen

Vor 15 Jahren erlitt ein Mann aus dem Bezirk Eferding eine Gehirnblutung. Seitdem ist er halbseitig gelähmt, hat eine Sprachstörung und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Damals wurde ihm Pflegegeld der Stufe 5 zugesprochen, das er seitdem bezogen hatte. Doch plötzlich übermittelte die PVA dem Mann nach einer neuerlichen Begutachtung einen Bescheid, wonach er nur noch Pflegegeldstufe 2 erhalten sollte. Da sich aber an der gesundheitlichen Situation nichts verbessert hatte, wandten sich die Angehörigen an die Arbeiterkammer. Mit Erfolg: Vor Gericht erstritt die AK die Pflegegeldstufe 5 zurück. 

Die Ehefrau des Mannes, die ihn zu Hause vorwiegend pflegt, wandte sich mit der gemeinsamen Tochter an die Arbeiterkammer. Die beiden Frauen berichteten, dass der Bescheid der PVA nach einer neuerlichen Begutachtung für sie absolut nicht nachvollziehbar sei. Denn beim schwer kranken 65-Jährigen war ihren Schilderungen zufolge keinerlei Verbesserung an der gesundheitlichen Verfassung eingetreten. Warum die PVA-Gutachterin zu dem Schluss kam, sein monatlicher Pflegeaufwand habe sich erheblich verringert, war somit mehr als fragwürdig. Der PVA zufolge sollte er nur noch Pflegegeldstufe 2 statt der bisherigen Stufe 5 erhalten. 

Klage der AK war erfolgreich

Aus diesem Grund reichte die Arbeiterkammer Klage gegen den Bescheid der PVA ein. Im Zuge des Verfahrens bestätigte ein gerichtlicher Gutachter die Ansicht der AK und die Einschätzung der Angehörigen: Die Beeinträchtigungen des 65-Jährigen würden unverändert weiter bestehen. Der Mann erfülle nach wie vor die Voraussetzungen für den Bezug der Pflegegeldstufe 5. Somit sprach das Gericht auch weiterhin Pflegegeld der Stufe 5 zu.   

Qualität der PVA-Gutachten oft mangelhaft

AK-Präsident Andreas Stangl rät, sich bei Fragen und Unklarheiten zum Pflegegeld an die Arbeiterkammer zu wenden. „Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist. Die Arbeiterkammer geht für ihre Mitglieder und deren Angehörige vor Gericht, um eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen“, so Stangl.

Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist.

Andreas stangl

AK-Präsident

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