Sexuelle Belästigung einer Praktikantin: Arbeiterkammer Oberösterreich fordert höheren Schadenersatz
Trotz hoher Betroffenenzahlen fallen die rechtlichen Konsequenzen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz viel zu milde aus. Ein aktueller Fall zeigt: Für massive Übergriffe gab es nur 1.000 Euro Schadenersatz. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher eine deutliche Anhebung des Mindestschadenersatzes.
Eine junge Frau wurde während ihres Praktikums massiv sexuell belästigt, etwa verbal bedrängt, körperlich angegriffen und eingeschüchtert. Als sie sich wehrte und das Gespräch mit der Geschäftsführung suchte, wurde das Praktikum vom Arbeitgeber vorzeitig fristlos beendet. Zwar erhielt die Betroffene eine Schadenersatzzahlung von 1.000 Euro, dieser Betrag ist aber aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich per Gesetz viel zu niedrig angesetzt, um nachhaltige Verhaltensänderungen zu erzielen.
Die AK Oberösterreich fordert daher eine Anhebung des Mindestschadenersatzes bei allen Belästigungsformen. AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Sexuelle Belästigung ist eine massive Grenzüberschreitung, die viele Betroffene traumatisiert zurücklässt. Eine Schadenersatzzahlung von 1.000 Euro wird der Schwere dieser Delikte weder gerecht, noch wirkt sie abschreckend genug, um Übergriffe verhindern zu können.“
Belästigung ungebrochen häufig
Anstarren, mustern oder in den Ausschnitt starren: Der Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass 23 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen derart übergriffiges Verhalten schon erlebt haben. 13 Prozent berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
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