AK-Präsident Andreas Stangl: Die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ muss besser genutzt werden
Die Baulandpreise sind in Oberösterreich in den vergangenen 10 Jahren stark gestiegen. Das ist nicht nur eine finanzielle Belastung für private Häuslbauerinnen und Häuslbauer, sondern setzt auch den sozialen Wohnbau unter massiven Kostendruck. Dadurch wird es immer schwieriger, leistbaren Wohnraum zu schaffen und zu finden.Der gemeinnützige Wohnbau ist die Grundlage und eine unverzichtbare Säule, um leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine Möglichkeit dafür bietet seit 2021 die im oö. Raumordnungsgesetz verankerte Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“.
Es liegt jedoch im Ermessen der Kommunen, ob sie diese zur Anwendung bringen. Die AK Oberösterreich schlägt daher ein Anreizsystem vor, das Städte und Gemeinden zu einer intensiveren Anwendung der Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ motiviert.
Gemeinden sind gefordert
Die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ beinhaltet kurz gesagt, dass höchstens 50 Prozent einer in Bauland zu widmenden Fläche für den sozialen Wohnbau zweckgewidmet werden können.
Was den Baulandpreis betrifft, muss dem Grundstückseigentümer ein angemessener Preis angeboten werden; als angemessen gelten zumindest 50 Prozent des ortsüblichen Verkehrswertes.
Ob die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ tatsächliche Anwendung findet, ist eine Entscheidung, die im Ermessen der jeweiligen Kommune liegt.
Bund und Land sollen mehr Anreize setzen
Im Finanzausgleichsgesetz sind die Geldströme vom Bund zu den Ländern, aber auch vom Bund zu den Gemeinden geregelt. Dazwischen gibt es auch Spielräume, innerhalb derer der Bund und die Bundesländer versuchen, Kommunen mit Hilfe von sogenannten finanziellen Anreizsystemen zu einem ganz bestimmten Verhalten und politischen Gestalten zu bewegen.
Wenn Bund und Land diese Spielräume noch besser nutzen, kann mehr leistbares Bauland zugunsten des sozialen Wohnbaues möglich gemacht werden:
- Der Bund soll im Rahmen eines „Kommunalen Investitionsprogramms Sozialer Wohnbau“ die Hälfte der Erschließungskosten für Bauland der Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ übernehmen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für die Errichtung von Zufahrtsstraßen und zum Bau von Anlagen für Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
- Mit sogenannten „Bedarfszuweisungsmitteln“ könnte das Land Oberösterreich Investitionen auf kommunaler Ebene fördern. Auch Rabatte auf die Landesumlage, die Gemeinden an das Land Oberösterreich entrichten müssen, stellen hier mögliche Ansatzpunkte dar. Die Arbeiterkammer schlägt vor, dass Kommunen, welche die Baulandkategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ widmen, durch das Land Oberösterreich mit „Sonder-Bedarfszuweisungsmitteln“ gefördert und Rabatte bei der Landesumlage gewährt werden sollten.
Baulandmobilisierung: So gelingt sie!
Bodenfonds
Seit über 25 Jahren besteht in Tirol ein Bodenfonds. Mit diesem Instrument werden Grünflächen erworben, entwickelt und anschließend durch die Kommunen baureif weitergegeben. In Vorarlberg wurde kürzlich der Startschuss für die Etablierung eines Bodenfonds gesetzt.
Diese Modelle leisten wichtige Beiträge, damit leistbares und verfügbares Bauland auch für die Zukunft gesichert werden kann. Auch für Oberösterreich wäre die Schaffung eines Bodenfonds denkbar.
Erhaltungsbeiträge
Bei unbebauten, aber aufgeschlossenen Grundstücken handelt es sich um gewidmetes Bauland, zu dem die Stadt oder Gemeinde bereits das Kanal- und Wasserversorgungsnetz errichtet hat. Dafür heben die Kommunen Beiträge für die Erhaltungsaufwände der Anlagen ein. Im Jahr 2021 hat das Land OÖ den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die Beiträge von insgesamt 35 auf 70 Cent je Quadratmeter und Jahr zu verdoppeln.
Bauland ohne Bauzwang mobilisieren
Baulandwidmungen, die im Rahmen der aktuellen oö. Raumordnung erfolgen, werden in aller Regel mit einem Bauzwang versehen. Bauland, das im „Altrecht“ noch vor der letzten Raumordnungsreform gewidmet wurde, unterliegt hingegen keinerlei Bauzwang.
Damit bestehen für den Gesetzgeber kaum wirksame Optionen, dieses Bauland zu mobilisieren und für den Wohnbau verfügbar zu machen. Da im Hinblick auf den Klimaschutz Bodenverbrauch und Flächenversiegelung deutlich reduziert werden sollten, gewinnt die Mobilisierung von bereits gewidmetem Bauland zusätzliche Brisanz.
Grundstücke im Eigentum des Bundes verstärkt für den sozialen Wohnbau nutzbar machen
Die Republik Österreich ist indirekt Besitzerin von Bauland. Dazu zählt beispielsweise unbebautes Bauland der ÖBB und der Bundesimmobiliengesellschaft. Dieses Bauland soll im Fall von Grundstücksverwertungen von Bauland erstrangig für den sozialen Wohnbau Verwendung finden. Diese Option kann auch in Form eines Baurechtes für gemeinnützige Wohnbauträger Anwendung finden.
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