15.12.2025

Fristwidrige Kün­digung: AK erkämpft mehr als 6.700 Euro für falsch ein­gestuften Fach­arbeiter

Ein Betrieb aus dem Hausruckviertel stufte einen Facharbeiter monatelang falsch ein und kündigte ihn fristwidrig. Die Arbeiterkammer machte alle offenen Ansprüche, neben der Lohndifferenz auch eine Kündigungsentschädigung, beim Arbeitgeber geltend. 

End­abrechnung kontrolliert 

Nachdem er gekündigt worden war, ließ ein Arbeiter aus dem Bezirk Ried in der Arbeiterkammer seine Endabrechnung kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden war und der Mann während der gesamten Beschäftigungsdauer, etwas mehr als ein halbes Jahr, falsch eingestuft gewesen war. Die Arbeiterkammer wies das Unternehmen auf diese Fehler hin und forderte die daraus resultierenden Ansprüche für den Arbeitnehmer ein. 

Werk­meister­prüfung erfolgreich absolviert 

Die Firma erwiderte, dass der Mann lediglich allgemeine Montagetätigkeiten verrichtet hatte und daher richtig eingestuft gewesen sei. Tatsächlich konnte der Arbeiter die erfolgreich absolvierte Werkmeisterprüfung und einige Zusatzqualifikationen ins Treffen führen und anhand seiner Tätigkeitsbeschreibung glaubhaft vermitteln, dass er höher eingestuft sein hätte müssen: Er identifizierte regelmäßig Konstruktionsfehler, nahm eigenständig Modifikationen an Werkstücken vor und führte seine Arbeiten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte aus. Darüber hinaus baute er anhand bereitgestellter Zeichnungen Maschinen und Maschinenteile zusammen. 

AK hatte die besseren Argumente … 

Mit diesen Argumenten intervenierte die Arbeiterkammer nochmals beim Unternehmen. Erst jetzt zeigte sich dieses einsichtig und erkannte die Forderungen an. Letztlich bekam der Arbeitnehmer einen Gesamtbetrag in Höhe von mehr als 6.700 Euro nachbezahlt. 

… und blieb hartnäckig

„Der Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, die Endabrechnung in der AK kontrollieren zu lassen. Und selbst wenn sich Arbeitgeber vorerst weigern, ihre Beschäftigten korrekt zu bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


"Der Fall zeigt, dass es sich immer lohnt, die Endabrechnung in der AK kontrollieren zu lassen."

andreas stangl 

AK-Präsident

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Beendigung des Arbeitsverhältnis 

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