Schein­unternehmer betrügen Gesell­schaft und Staat, auch die Beschäftigten leiden darunter

Scheinunternehmer arbeiten mit unterschiedlichen Methoden. Zum Beispiel melden sie ihre Beschäftigten an, zahlen für sie aber keine Steuern und auch keine Beiträge an die Sozialversicherung. Das kann mitunter einige Monate so gehen – bis sich die Krankenkasse meldet und die offenen Beiträge einfordert. Damit verschaffen sich die Scheinfirmen einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber korrekt arbeitenden Firmen, denn wer keine Abgaben zahlt, kann auch günstigere Preise anbieten.

Ganze Arbeits­trupps betroffen

Die betroffenen Arbeitnehmer/- innen merken oft erst zu spät, dass sie für einen Betrüger arbeiten. Manchmal werden ganze Arbeitstrupps von ihrem Vorarbeiter an Baustellen vermittelt und haben keinerlei Info darüber, für wen sie arbeiten.

Das böse Erwachen kommt meist mit dem Konkurs. Dann fliegt der ganze Schwindel auf, und es heißt zunächst einmal, den tatsächlichen Arbeitgeber zu finden. Eine schwierige Sache, denn der offizielle Firmensitz ist meist nur ein Türschild, ein verwaistes Kellerabteil oder eine Briefkastenadresse.

Solange der tatsächliche Arbeitgeber nicht ausgeforscht wurde, bekommen die Beschäftigten trotz Konkurses kein Geld aus dem Insolvenzentgeltfonds. Das kann Monate dauern!

AK-Forderung

Die AK fordert daher, dass der Insolvenzentgeltfonds die Ansprüche an die Betroffenen gleich auszahlt und sie dann vom ausgeforschten Arbeitgeber zurückverlangt.

Beschäftigte werden um­gemeldet

Eine weitere kriminelle Praxis in Zusammenhang mit Scheinfirmen: Kurz vor Insolvenz eines Betriebes meldet der Eigentümer seine Beschäftigten auf eine neue Firma um. Diese merken oft gar nichts von der Ummeldung, denn die Aufträge und ihre Tätigkeiten bleiben die gleichen. Erst beim Eintritt der Pleite kommt ans Licht, dass die Firmenübergabe nur zum Schein war.

Mit fatalen Folgen für die Beschäftigten: Denn bei Scheinunternehmen storniert die Gebietskrankenkasse Versicherungzeiten von Arbeitnehmern/-innen – und zwar auch rückwirkend. Damit verlieren die Betroffenen alle Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Pensionszeiten.

AK-Forderung

Die AK fordert, dass Beschäftigte in solchen Fällen angemeldet und versichert bleiben, bis der wahre Arbeitgeber ermittelt ist.

"Schwarze Liste" im Internet

Scheinunternehmen, die als solche entlarvt wurden, werden auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht. In diese "Liste der Scheinfirmen" kann jeder Einsicht nehmen.

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