Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Arbeiterkammer Oberösterreich
Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der
Arbeiterkammer Oberösterreich, die das Online-Formular/die
Teilnahmekarte/die E-Mail vollständig ausgefüllt absenden. Minderjährige
AK-Mitglieder bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer
Erziehungsberechtigten. Der Nachweis der aktiven Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich erfolgt mittels Leistungskarten-Nummer.
Der
Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit seiner/ihrer
Angaben, insbesondere seiner/ihrer E-Mail- und/oder Postadresse, selbst
verantwortlich. Der Eingang des Online-Formulars/der Teilnahmekarte/der
E-Mail hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur
Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte
Eingang des Online-Formulars/der E-Mail beziehungsweise der
Posteingangsstempel der Teilnahmekarte bei der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Von der Teilnahme am
Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter/-innen, deren Familien- und
Haushaltsangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger/-innen und
Beauftragte der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie alle mit der
Arbeiterkammer Oberösterreich befassten Werbeagenturen und
Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und
Haushaltsmitglieder.
Die Gewinner/-innen werden
von der Arbeiterkammer Oberösterreich schriftlich benachrichtigt und
können auf der AK-Website, im AK Report und in den öffentlichen Medien
namentlich und bildlich veröffentlicht werden.
Der
im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht
zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können
Abweichungen unter anderem hinsichtlich Modell oder Farbe bestehen.
Bei
Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt
zwischen dem Gewinner/der Gewinnerin und dem/der von der Arbeiterkammer
Oberösterreich beauftragten Reiseveranstalter/-in. Sofern ein
Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die
Terminfestlegung für die Reise allein der Vereinbarung zwischen dem
Gewinner/der Gewinnerin und dem Reiseveranstalter/der
Reiseveranstalterin vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Reisetermin besteht nicht. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der
Gewinner/die Gewinnerin den Reisebedingungen des Veranstalters/der
Veranstalterin.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise
(wie etwa Flughafen oder Bahnhof) erfolgt auf Kosten des Gewinners/der
Gewinnerin, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder
ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche
weitere Kosten, die während der Reise entstehen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich.
Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
Die
Arbeiterkammer Oberösterreich behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem
Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen
oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Arbeiterkammer
Oberösterreich insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen
(etwa Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard-
und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße
Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine
derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer
Teilnehmerin vorsätzlich verursacht wird, kann die Arbeiterkammer Oberösterreich von
dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.
Die Haftung der Arbeiterkammer
Oberösterreich wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die
Arbeiterkammer Oberösterreich wird mit der Aushändigung des Gewinns von
allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen
schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Die
Arbeiterkammer Oberösterreich haftet nicht für die Insolvenz eines
Kooperationspartners/einer Kooperationspartnerin sowie die sich hieraus
für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
Bei
Reisegewinnen haftet die Arbeiterkammer Oberösterreich nicht für die
Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch
den Reiseveranstalter/die Reiseveranstalterin. Die Möglichkeit der
Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
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