Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Arbeiterkammer Oberösterreich
- Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich, die das Online-Formular/die Teilnahmekarte/die E-Mail vollständig ausgefüllt absenden. Minderjährige AK-Mitglieder bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Nachweis der aktiven Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich erfolgt mittels Leistungskarten-Nummer.
- Der/Die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben, insbesondere seiner/ihrer E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang des Online-Formulars/der Teilnahmekarte/der E-Mail hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Online-Formulars/der E-Mail beziehungsweise der Posteingangsstempel der Teilnahmekarte bei der Arbeiterkammer Oberösterreich.
- Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind Mitarbeiter:innen, deren Familien- und Haushaltsangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger:innen und Beauftragte der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie alle mit der Arbeiterkammer Oberösterreich befassten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder.
- Die Gewinner:innen werden von der Arbeiterkammer Oberösterreich schriftlich benachrichtigt und können auf der AK-Website, im AK Report und in den öffentlichen Medien namentlich und bildlich veröffentlicht werden.
- Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen unter anderem hinsichtlich Modell oder Farbe bestehen.
- Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem/der Gewinner:in und dem/der von der Arbeiterkammer Oberösterreich beauftragten Reiseveranstalter:in. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein der Vereinbarung zwischen dem Gewinner/der Gewinnerin und dem Reiseveranstalter/der Reiseveranstalterin vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der/die Gewinner:in den Reisebedingungen des Veranstalters/der Veranstalterin.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (wie etwa Flughafen oder Bahnhof) erfolgt auf Kosten des Gewinners/der Gewinnerin, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche weitere Kosten, die während der Reise entstehen. - Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich.
- Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
- Die Arbeiterkammer Oberösterreich behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Arbeiterkammer Oberösterreich insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (etwa Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin vorsätzlich verursacht wird, kann die Arbeiterkammer Oberösterreich von dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.
- Die Haftung der Arbeiterkammer Oberösterreich wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
- Die Arbeiterkammer Oberösterreich haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners/einer Kooperationspartnerin sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
- Bei Reisegewinnen haftet die Arbeiterkammer Oberösterreich nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den/die Reiseveranstalter:in. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
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