Barriere­frei­heits­erklärung

Er­klärung zur Barriere­frei­heit

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ooe.arbeiterkammer.at und für www.fragdieak.at.

Er­stellung dieser Er­klärung zur Barriere­frei­heit

Diese Erklärung wurde am 14.10.2016 erstellt und am 26.01.2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Januar 2026. Überprüft wurden dabei Startseite, Suche und Übersichtsseiten, um wiederkehrende und Standard-Elemente zu beurteilen.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den An­forderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 vereinbar.

Nicht barriere­freie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Navigation und Bedienung
Links werden auf verschiedenen Seitenebenen nur durch Symbole kenntlich gemacht (WCAG 1.4.1), und die Kontrastanforderungen sind an einigen Stellen noch nicht erfüllt (WCAG 1.4.3). Zudem ist der Zweck mancher Links im Kontext nicht eindeutig (WCAG 2.4.4). Wir arbeiten an einer Verbesserung dieser Punkte.

Struktur und Seitenaufbau
Überschriftenhierarchien sind auf der Startseite und manchen Unterseiten nicht korrekt umgesetzt, was die Orientierung für Nutzer:innen von assistiven Technologien erschwert (WCAG 2.4.6).

Beschriftungen und Labels für assistive Technologien
Teilweise fehlen eindeutige Beschriftungen und Statusmeldungen für Screenreader, zum Beispiel bei der Newsletter- und Veranstaltungsanmeldung (WCAG 3.3.2).

Videos und Medieninhalte
Einige Videos auf der Website verfügen nicht über Untertitel (WCAG 1.2.2), wodurch gehörlose Nutzer:innen die gesprochenen Inhalte nicht verstehen können. Zudem fehlen teils inhaltlich identische Alternativen zu Video- oder Audioinhalten (WCAG 1.2.3). Wir planen, alle Videos mit Untertiteln laufend zu ergänzen und neue Videos grundsätzlich mit Untertiteln zu veröffentlichen.

Sonstiges
Das Suchfeld und der dazugehörige Button sind auf allen Seiten nicht ausreichend gekennzeichnet, um von assistiven Technologen einwandfrei erkannt zu werden (WCAG 2.4.6). Rechner-Applikationen sind mit Programm-Code umgesetzt, die für Tastatur und Screenreader nicht zuverlässig bedienbar sind (WCAG 2.1.1, 3.2.2).

b. Unverhältnismäßige Belastung

Die auf ooe.arbeiterkammer.at eingebetteten Videos werden in erster Linie auf YouTube gehostet. Für einige dieser Videos ist es leider nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung stellt, unserer Ansicht nach, eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Für solche Inhalte wird nur bei Bedarf eine Alternative zur Verfügung gestellt.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer:innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente von Kooperationspartnern, die nicht im Einflussbereich der Arbeiterkammer Oberösterreich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Feed­back und Kontakt­angaben

Die Inhalte und Technik der Website werden laufend weiterentwickelt. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Schwierigkeiten haben die Website zu bedienen, schicken Sie uns eine E-Mail an kommunikation@akooe.at oder verwenden Sie dieses Kontaktformular.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die Links der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durch­setzungs­ver­fahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetztes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren 

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