14.06.2023

kika/Leiner-Konkurs: AK Ober­österreich appelliert an Mit­arbeiter, sich vom AMS nicht ver­un­sichern zu lassen

Nachdem das Unternehmen kika/Leiner Insolvenz angemeldet hat, stehen viele Beschäftigte in Oberösterreich plötzlich vor der Kündigung. AK-Präsident Andreas Stangl zeigt sich verwundert über den Übereifer des AMS, das die Mitarbeiter:innen nach dem Motto „der frühe Vogel fängt den Wurm“ bereits jetzt zur aktiven Arbeitssuche aufgefordert hat, obwohl es noch keine Klarheit zur Zukunft ihres Dienstverhältnisses gibt. 

Stangl: "Bewahren Sie Ruhe!"

Er appelliert an die Betroffenen, ihrer Arbeitspflicht nachzukommen und keine unüberlegten Handlungen zu setzen. „Es gibt keinen Grund, überstürzt zu handeln. Wir empfehlen, Ruhe zu bewahren und sämtliche Fragen und Anliegen mit den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften abzuklären“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Vorrangig sei, alle Ansprüche zu eruieren und die richtigen Vorgangsweisen zu wählen.

Betriebs­versammlungen für Mit­arbeiter 

Um die oberösterreichischen Beschäftigten bei kika/Leiner bestmöglich zu unterstützen, hält die AK Oberösterreich zurzeit gemeinsam mit den Gewerkschaften Betriebsversammlungen an den jeweiligen Standorten ab. Dabei beraten die Expertinnen und Experten die Arbeitnehmer:innen bei ihren vielen offenen Fragen und weisen auf die Möglichkeit hin, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis arbeitssuchend zu melden. Um arbeitsrechtliche Ansprüche in der Insolvenz nicht zu gefährden, rät AK-Präsident Stangl von übereilten Beendigungen von Dienstverhältnissen ab.

Handel mit guten Job­chancen  

Im Falle einer insolvenzspezifischen Kündigung muss der Insolvenzverwalter die gesetzliche beziehungsweise kollektivvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Das Arbeitsverhältnis endet also nach Ablauf der Frist. „Aufgrund des momentanen Mitarbeiterbedarfs im Handel bestehen durchaus gute Chancen, wieder einen Job in der Branche zu bekommen“, so Stangl. 

AK berät Betroffene

Beim Anmelden und Durchsetzen von berechtigten Ansprüchen unterstützt die Arbeiterkammer alle betroffenen Arbeitnehmer:innen. Sie können sich zudem von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr an die AK-Hotline unter (+43) 05 7171-20120 wenden.

Es gibt keinen Grund, über­stürzt zu handeln. Wir em­pfehlen, Ruhe zu be­wahren und sämtliche Fragen und An­liegen mit den Expertinnen und Experten der Arbeiter­kammer und der Gewerk­schaften ab­zu­klären.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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