14.06.2023

AK Ober­österreich be­grüßt Er­höhung des Wohn­beihilfe-Deckels, weitere Schritte für leist­bares Wohnen sind aber not­wendig

Der Deckel bei der oö. Wohnbeihilfe wird laut Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner rückwirkend mit 1. Jänner 2023 von 7 auf 8 Euro erhöht. „Damit wird eine langjährige Forderung der AK Oberösterreich endlich umgesetzt“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden. Die Erhöhung könne aber nur ein erster Schritt zu leistbarem Wohnen in Oberösterreich sein, so Stangl. Er fordert eine grundlegende Reform der Wohnbeihilfe.

Deckel stärker an­heben

„Wir haben immer gesagt, dass es fast keine Wohnungen im privaten Bereich unter der 7 Euro-Grenze mehr gibt. Kein Wunder also, dass sowohl die Höhe der ausgeschütteten Wohnbeihilfe-Mittel als auch die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher zuletzt deutlich zurückgegangen sind“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die nun gesetzte Maßnahme habe die AK mehrfach vehement verlangt, allerdings sollte der Deckel stärker angehoben werden. Zudem sei eine Gesamtreform der Wohnbeihilfe in Oberösterreich nötig, insbesondere ein Rechtsanspruch, um die Ansuchenden nicht zu Bittstellern zu degradieren.

Ober­österreich ist zu knausrig

„Ein weiteres Ziel muss eine zeitgemäße Berechnung der Wohnbeihilfe sein. Konkret sollte dazu die Anhebung des maximal anrechenbaren Wohnaufwands von 3,7 auf 5 Euro pro Quadratmeter erfolgen“, so Stangl. Außerdem bedürfe es einer raschen Anhebung der insgesamt förderbaren Nutzfläche. In Oberösterreich werden bei einer Person maximal 45 Quadratmeter akzeptiert, bei einem 2-Personen-Haushalt 60 Quadratmeter. Im Burgenland, in Wien und in Niederösterreich sind es immerhin 50 beziehungsweise 70 Quadratmeter. 

AK-Vor­schläge liegen auf dem Tisch

Erfreulich sei, dass Ansuchen, die heuer aufgrund des Preisdeckels bereits abgelehnt wurden, erneut gestellt werden können. Allerdings gehöre die Antragstellung vereinfacht. „Wir haben unsere Reformvorschläge jedenfalls schon auf den Tisch gelegt“, so Stangl abschließend.

Ein weiteres Ziel muss eine zeit­gemäße Be­rechnung der Wohn­beihilfe sein. Konkret sollte dazu die An­hebung des maximal an­rechen­baren Wohn­aufwands von 3,7 auf 5 Euro pro Quadrat­meter er­folgen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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