Micheldorfer wurde Geld nicht wie versprochen zurückgezahlt: AK Oberösterreich ging gerichtlich gegen Emma Matratzen vor
Endlich wieder gut schlafen! Um das zu erreichen, bestellte ein Konsument aus Micheldorf bei der Firma Emma Matratzen GmbH insgesamt vier Polster, die er nach der Testphase zurückschickte. Das Unternehmen zahlte aber den Preis trotz Interventionen der Arbeiterkammer Oberösterreich nicht komplett zurück. Erst als der AK-Konsumentenschutz die offene Forderung einklagte, erhielt der Mann sein Geld.
Emma hat Versprechen gebrochen
„Bis zu 100 Nächte Probeschlafen – Kostenlose Rückgabe“. Mit diesem Versprechen will die Firma Emma potenzielle Kund:innen auf ihrer Website beeindrucken. Auch die TV-Werbung lässt vermuten, dass bei Nichtgefallen der Produkte die Rückabwicklung sehr einfach und kundenfreundlich erfolgt. Dieser Ansicht war auch Herr N. Der Micheldorfer hatte im Herbst 2023 online insgesamt vier Polster bestellt. Nach der Testphase von einigen Tagen entschied er sich, die Produkte zurückzusenden, da sie nicht seinen Vorstellungen entsprachen. Der Mann schickte die Polster ordnungsgemäß per Post an die Emma Matratzen GmbH, die dort nachweislich übernommen wurden. Zurückbezahlt wurde jedoch nur der Betrag eines Polsters.
Herr N. versuchte immer wieder, die Restzahlung zu erhalten. Vergeblich! Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich. Aus rechtlicher Sicht war die Sache klar. Die Firma räumt eine Testphase ein und sagt die Rückzahlung des Kaufpreises zu, wenn die Ware zurückgeschickt und verbucht ist.
Rückzahlung erst nach Zahlungsbefehl
Die AK-Expert:innen wandten sich schriftlich an das Unternehmen, erhielten jedoch keine Antwort. Dadurch wurde es notwendig, Herrn N. gerichtlich zu unterstützen. Erst der Zahlungsbefehl führte schließlich dazu, dass auch die Rückzahlung für die restlichen drei Polster an den Konsumenten erfolgte. Darüber hinaus beglich die Firma die Kosten des von der AK beauftragten Anwaltes in voller Höhe.
Konsumentenschutz ist beharrlich und hartnäckig
Immer häufiger müssen die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich auch bei rechtlich klaren Sachlagen vor Gericht ziehen. Dazu stellt Präsident Andreas Stangl klar: „Es ist ärgerlich, aber auch ein Paradebeispiel dafür, dass sich manche Firmen in der Werbung besonders kundenfreundlich geben, aber dann auf berechtige Ansprüche von Konsument:innen vergessen. Wie in allen Belangen sind wir auch im Konsumentenschutz beharrlich und hartnäckig, wenn es um die Ansprüche unserer Mitglieder geht. Wir in der AK versuchen zwar immer im ersten Schritt eine außergerichtliche Lösung, aber wenn sich jemand verweigert, setzen wir die Belange unserer Mitglieder bei Gericht durch.“
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