PRESSEAUSSENDUNG vom 12.05.2023

Er­folgreiche Ver­handlungen der AK Oberösterreich bringen Rückzahlungen bis 125 Euro für Kunden der Wels Strom GmbH

Im Rahmen einer Verhandlungslösung zwischen der AK Oberösterreich und der Wels Strom GmbH erhalten alle Kunden/-innen eine einmalige Rückzahlung – abhängig vom Vorjahresverbrauch und vom Tarif – zwischen 10 und 125 Euro auf ihr Konto. Darüber hinaus hat die Wels Strom GmbH angekündigt, dass der Preis ab 1. Juli für Bestandskunden/-innen gesenkt wird.

Versorgungs­sicherheit gewahrt

Die Wels Strom GmbH informierte ihre Bestandskunden/-innen Ende 2022 über bevorstehende Preiserhöhungen. Bei den meisten Kunden/-innen wurde der Arbeitspreis ab 31.12.2022 auf 30,6046 Cent pro Kilowattstunde oder ab 4.2.2023 auf 32,0822 Cent pro Kilowattstunde brutto erhöht.

Die Vorgehensweise und der Umfang dieser Preiserhöhungen warfen für die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich rechtliche Fragen auf. Durch die nun erzielte Verhandlungslösung konnten ein langwieriges Gerichtsverfahren und Vertragskündigungen vermieden werden.

Rück­zahlung zwischen 10 und 125 Euro bis August

Kunden/-innen mit Preiserhöhung ab 31.12.2022 und einem Vorjahresverbrauch  

  • bis zu 500 Kilowattstunden (kWh) erhalten eine einmalige Zahlung von 10 Euro auf ihr Konto,
  • bei einem Verbrauch bis zu 1.500 kWh jeweils 25 Euro,
  • zwischen 1.500 und 2.900 kWh werden 70 Euro ausbezahlt
  • und jene mit einem Verbrauch von über 2.900 kWh erhalten 125 Euro.

Kunden/-innen mit Preis­erhöhung ab 4.2.2023 und einem Vorjahresverbrauch  

  • bis zu 500 Kilowattstunden (kWh) erhalten eine einmalige Zahlung von 10 Euro auf ihr Konto,
  • bei einem Verbrauch bis zu 1.500 kWh jeweils 25 Euro,
  • zwischen 1.500 und 2.900 kWh werden 50 Euro ausbezahlt
  • und jene mit einem Verbrauch von über 2.900 kWh erhalten 100 Euro.

Kunden/-innen, deren Kontoverbindung der Wels Strom GmbH nicht bekannt ist, werden schriftlich ersucht, diese für die Rückzahlung bekannt zu geben.

Strom­preissenkung für alle Haushalte ab 1. Juli 2023

Darüber hinaus hat die Wels Strom GmbH angekündigt, aufgrund der sich veränderten maßgebenden Umstände die Preise um 14,1 Prozent zu senken. 

„Diese Verhandlungs­lösung mit der Strom Wels GmbH bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden. „Somit sind Massen-Kündigungen von Stromverträgen durch den Energieanbieter vermieden worden und es zeigt sich, dass es nicht nur um den Konflikt, sondern um eine Lösung im Sinne unserer Mitglieder geht“, betont der Präsident. 

Gesetzliche Verbesserung für Strom­preisänderungen dringend notwendig

Grundlage der aktuellen Preiserhöhungen ist eine im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Diese besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen.

Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksa­mkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Mit dem aktuellen Gesetz sei es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen, so AK-Präsident Stangl. Er fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft: „In Zukunft soll die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Preisänderung genehmigen“, sagt Stangl.

Die Ver­handlungslösung mit der Strom Wels GmbH bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. In Zukunft braucht es aber sichere und transparente Regeln für Strompreisänderungen.

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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