Kündigung wegen eines kranken Kindes – AK erkämpfte Schadenersatz für diskriminierte Mutter
Eine Arbeiterin, die in einem Handelsbetrieb beschäftigt war, wurde gekündigt. Der Grund: Sie musste sich pflegefrei nehmen, weil ihr Kind krank war. Mit diesem „Verhalten“ habe sie sich illoyal gegenüber der Firma gezeigt, so die abstruse Begründung des Arbeitgebers.Die Frau wandte sich an die AK Oberösterreich. Diese intervenierte gegen die Diskriminierung aufgrund ihrer Rolle als Mutter beim Arbeitgeber. Dieser behauptete, es habe für die Kündigung andere Gründe gegeben. Diese waren allerdings nicht schlüssig.
Vergleich statt Rechtsstreit
Weil beide Seiten kein Interesse an einem aufreibenden Rechtsstreit hatten, einigten sie sich auf einen Vergleich. Zusätzlich zum Schadenersatz für die diskriminierende Beendigung war auch noch eine Kündigungsentschädigung fällig. In Summe erhielt die Frau mehr als 2.800 Euro nachgezahlt.
Diskriminierung häufiger als gedacht
„Das ist leider kein Einzelfall. In unseren Beratungen erfahren wir immer wieder von Diskriminierungen gegenüber Eltern. Obwohl das Gleichbehandlungsgebot alle Menschen unabhängig vom Geschlecht erfasst, sind mehrheitlich Frauen von Elterndiskriminierung betroffen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt, dass Arbeitnehmer:innen wegen der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen nicht gekündigt werden dürfen und im Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. November 2023 explizit ein Schutz vor Diskriminierung wegen einer Elternschaft verankert.
Studie: junge Frauen oft benachteiligt
Vor allem junge Frauen klagen häufig über Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Viele werden etwa bei Bewerbungsgesprächen zu ihrer Kinder- und Familienplanung befragt oder erst gar nicht eingeladen, weil sie Frauen sind und schwanger werden könnten. Das hat kürzlich eine Befragung junger Arbeitnehmerinnen im Auftrag der AK Oberösterreich zutage gebracht.
Auch arbeitsrechtliche Verstöße stehen vielfach auf der Tagesordnung. Wie auch im Fall der Mutter aus dem Hausruckviertel. Sie wurde ohne Einhaltung der vorgesehenen Fristen gekündigt. Daher einigte man sich im Vergleich auch auf die Zahlung einer Kündigungsentschädigung.
Respekt vor Mitarbeiterinnen fehlt
„Manche Arbeitgeber lassen jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen. Es ist wohl das Mindeste, dass Ansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren, ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt werden. Wo das nicht passiert, da helfen wir den Beschäftigten“, sagt der AK-Präsident.
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