PRESSEAUSSENDUNG vom 29.05.2023

Vollzeit gearbeitet, aber nur ein paar Stunden be­zahlt bekommen: AK erkämpft fast 10.000 Euro für einen Gastro-Mitarbeiter

Obwohl nur 3 Prozent der Beschäftigten in Oberösterreich in der Gastronomie arbeiten, betreffen 15 Prozent aller arbeitsrechtlichen Beratungen in der AK Oberösterreich Beschäftigte aus dieser Branche.

So auch der Fall eines Gastro-Mitarbeiters, der Vollzeit gearbeitet hatte, aber nur auf Teilzeitbasis abgerechnet wurde. Die AK erkämpfte für ihn fast 10.000 Euro. Präsident Andreas Stangl bekräftigt daher seine Appelle an die Wirtinnen und Wirte und fordert einen anständigen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vollzeit gearbeitet, Teilzeit bezahlt

Arbeitsrechtsverstöße stehen in der Gastronomie vielfach auf der Tagesordnung. Zu den ohnehin schon problematischen Zuständen in der Branche, wie etwa unattraktive Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Bezahlung, kommen auch noch falsche Einstufungen, mangelhafte Abrechnungen und systematische Unterentlohnung.

Das bekam auch ein Mitarbeiter eines Gastro-Betriebes in Linz zu spüren. Er war dort 8 Monate lang in der Küche, im Service und als Zusteller tätig. Er hatte während der gesamten Zeit Vollzeit gearbeitet, wurde aber anfangs nur auf Basis von 20 Stunden, später dann sogar auf Basis von 15 Stunden angemeldet und abgerechnet. Und selbst die abgerechneten Beträge wurden nicht vollständig ausbezahlt. Als ihm diese Zustände zu bunt wurden, kündigte der Mann und wandte sich an den Rechtsschutz Linz der AK Oberösterreich.

Arbeiter­kammer forderte An­sprüche ein

Die Arbeiterkammer Oberösterreich forderte beim Gastro-Betrieb die offenen Ansprüche ein: Lohndifferenz, ausständigen Lohn und die entsprechend korrigierten Sonderzahlungen beziehungsweise die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub.

Doch das Unternehmen reagierte nicht. Daher reichte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Erst dort kam der Arbeiter zu seinem Recht und später auch zu seinem Geld. Das Gericht sprach ihm eine Nachzahlung von knapp 10.000 Euro zu. Bis er das Geld auf seinem Konto hatte, musste er allerdings noch einige Monate warten: Nachdem das Unternehmen in die Insolvenz geschlittert war, bekam er seine Ansprüche aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). 

Arbeits­kräftemangel selbst gemacht

„Kein Wunder, dass immer weniger Beschäftigte in der Gastro-Branche arbeiten wollen, wenn die Arbeitgeber jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen lassen“, merkt AK-Präsident Andreas Stangl an. Vor allem junge Menschen halten es oft nicht lange in der Gastronomie aus: In keiner anderen Branche brechen so viele Jugendliche ihre Lehre ab wie in der Gastronomie – nämlich fast jeder zweite Lehrling zur Restaurantfachfrau beziehungsweise zum Restaurantfachmann.

„Anstatt zu jammern, dass sie kein Per­sonal finden, sollen sich diese Betriebe ein Vorbild an den guten Arbeitgebern in der Branche nehmen, die es zweifelsohne gibt und die auch keine Personalprobleme haben“, so Stangl.

     

Anstatt zu jammern, dass sie kein Per­sonal finden, sollen sich manche Gastrobetriebe ein Vorbild an den guten Arbeitgebern in der Branche nehmen.

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles aus der Arbeitswelt. 


Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum