AK-Präsident Stangl warnt vor drohender Steuernachzahlung bei der Teilpension: „Es braucht eine gesetzliche Lösung!“
Das neue Modell der Teilpension soll für einen flexibleren Übergang in die Pension sorgen. Die AK sieht jedoch noch Handlungsbedarf in der derzeitigen Ausgestaltung. Denn: Pension und Lohn / Gehalt können derzeit noch nicht gemeinsam versteuert werden. Es drohen Steuernachzahlungen über die Arbeitnehmerveranlagung. „Die Verantwortung darf hier nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Es braucht eine gesetzliche Lösung“, so AK-Präsident Andreas Stangl.Die Einführung der Teilpension bringt Arbeitnehmer:innen zukünftig zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung der letzten Arbeitsjahre bis zur Pension. Wenn Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension besteht, kann die Arbeitszeit um 25 bis zu maximal 75 Prozent reduziert werden. Das reduzierte Gehalt / der reduzierte Lohn wird durch den Bezug einer Teilpension kompensiert. Oder anders gesagt: Es können gleichzeitig eine Pension und Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis bezogen werden.
Das Problem, das die Arbeiterkammer Oberösterreich sieht, liegt in der Besteuerung dieser Einkünfte: Derzeit ist es noch nicht möglich, dass monatliche Einkommen aus einer Pension und Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis miteinander versteuert werden. Dadurch kommt es im darauffolgenden Jahr im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung zu Steuernachzahlungen. Im Zuge der neu eingeführten Teilpension wird dieses Problem nicht gelöst. Die Arbeitnehmer:innen müssten sich gegebenenfalls Geld für die Steuernachzahlung auf die Seite legen.
Verantwortung nicht auf Arbeitnehmer abwälzen
„Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die Versteuerung in der Teilpension bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Eine Regelung, die neben der arbeits- und sozialrechtlichen Komponente auch umfassend das Steuerrecht einbezieht, würde sicherlich die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Teilpension stärken“ so AK-Präsident Stangl.
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