12.08.2024

Konzert ab­gesagt – welche Kosten be­komme ich retour?

Die Konzerte von Taylor Swift wurden abgesagt. Viele Konsument:innen wollen nun nicht nach Wien reisen und fragen sich, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen kostenlos stornieren können. Antworten auf diese Fragen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich kurz zusammengefasst.

Ticket only ge­bucht

Durch die Absage haben Konsument:innen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Laut Informationen des Veranstalters soll die Zahlung automatisch innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro rät der AK-Konsumentenschutz, dieses zu kontaktieren.

Zu beachten ist, dass die im Ticketpreis enthaltene Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Ticket durch Oeticket nicht erstattet wird. Der Oberste Gerichtshof hat die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Servicegebühr in einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen Oeticket bejaht. Da die ursprüngliche Vermittlungsleistung erbracht wurde, ist unklar, ob die Gebühr nach Absage der Konzerte ersetzt werden muss. Ein Verfahren des VKI zur Frage der Zulässigkeit von Servicegebühren ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig. Sollte in diesem Verfahren eine Änderung der Rechtsprechung zur generellen Zulässigkeit dieser Gebühren erfolgen, kann die Servicegebühr zurückgefordert werden.

Ticket only, Hotel bzw. An­reise extra ge­bucht

Hier besteht natürlich die Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters für die Ticketkosten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen.

Die ÖBB als auch die Westbahn erstatten aus Kulanzgründen die Kosten für Tickets (inkl. Stornogebühren), die für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten in Wien (mit Geltungsdauer 08. - 11.08.2024) direkt bei den ÖBB gekauft und noch nicht in Anspruch genommen wurden.

ÖBB Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können die Kund:innen selbst direkt online stornieren.

Jene ÖBB Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zuggebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets beziehungsweise einer Buchungsbestätigung.

Die Austrian Airlines bieten bei Übermittlung des personalisierten Tickets einen Gutschein in der Höhe des Ticketpreises an.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Dies gilt nur für Austrian Airlines Tickets nach und von (Rückreise) Wien – ein Roundtrip ist erforderlich Flugdaten zwischen 7. und 11. August 2024.

  • Die Flugtickets müssen unbenutzt sein.

  • Die Flugtickets müssen über die Website austrian.com oder die Austrian Airlines Hotline gebucht worden sein.

  • Eine Kopie des Konzerttickets beziehungsweise der Konzerttickets muss beigelegt werden.

Pauschal­arrangement

Wenn Konsument:innen bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel) gebucht haben, kann diese Reise kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements (das Konzert) nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Teilnehmer:innen sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus den o.a. Grund schriftlich stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.

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