Arbeitnehmerin nach sexueller Belästigung auch noch versetzt: AK erkämpft hohe Zahlung und fordert mehr Schutz
Frauen und Männer sind am Arbeitsplatz von unterschiedlichen Formen von Gewalt betroffen – zum Beispiel von sexualisierter Gewalt oder sexueller Belästigung. In einem besonders dreisten Fall von sexueller Belästigung kam auch noch eine berufliche Versetzung dazu. Leider kein Einzelfall. Daher appelliert AK-Präsident Andreas Stangl anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November an die Arbeitgeber, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.
Sensibilität auf- und ausbauen
Belästigungen am Arbeitsplatz können viele Gesichter haben: Von unerwünschten Berührungen, sexistischen Witzen, über obszöne Nachrichten via Social Media, Messenger-Diensten oder E-Mail bis zur sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung. Rund 10 Prozent der Beschäftigten in Österreich waren bereits mit sexueller Belästigung konfrontiert. In vielen Betrieben fehlt es dennoch an der nötigen Sensibilität und am professionellen Umgang mit diesem Thema – wie auch folgender aktueller Fall zeigt:
Täter entschuldigt sich, Opfer wird versetzt
Als der Mann zur Rede gestellt wurde, gab er die Belästigung teilweise zu. Der Vorgesetzte versprach der Frau hoch und heilig Unterstützung. Diese erschöpfte sich jedoch darin, dass der Belästiger sich halbherzig entschuldigen musste und der Frau nichts anderes übrigblieb, als einer Versetzung zuzustimmen. In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich, die für sie etwas mehr als 12.000 Euro erwirken konnte.
Opfer fast immer Frauen
Leider kein Einzelfall: Im Jahr 2021 erkämpfte die AK Oberösterreich knapp 310.000 Euro an Nachzahlungen für diskriminierte Arbeitnehmer/-innen. Rund 87 Prozent davon waren Frau-en. „Für die Arbeitgeber sind Versetzungen und Kündigungen von Betroffenen oft die einfachste und rascheste Lösung. Aus Angst, den Job zu verlieren, schweigen daher viele Frauen, die unter sexueller Belästigung leiden. Das hat aber fatale Folgen, weil die diskriminierenden Handlungen der Täterinnen und Täter damit ungestraft bleiben“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl.
Arbeitgeber müssen Fürsorgepflicht erfüllen
Der AK-Präsident rät Betroffenen, offen und kommunikativ mit Belästigung umzugehen, den Täter oder die Täterin darauf anzusprechen, dass das Verhalten unerwünscht ist. Die Vorfälle sollen dokumentiert, die Beweise gesichert und Zeugen/-innen ins Boot geholt werden.
Der Arbeitgeber soll informiert werden, damit er seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann. „Tut er das nicht, macht er sich mitschuldig und schadenersatzpflichtig“, sagt der AK-Präsident. Um präventiv gegen Gewalt am Arbeitsplatz vorgehen zu können, ist es wichtig, dass es vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen im Betrieb gibt.
Auch Workshops und Angebote zur Sensibilisierung sind wichtig und sinnvoll. Denn vor allem junge Menschen haben oft einen sehr unbedarften Umgang mit sexualisierter Gewalt, insbesondere was ihre Präsenz und Kommunikation in den sozialen Medien betrifft. Für sie bietet die AK Oberösterreich mit der Jugend-Kampagne #respect gezielte Informationen an.
Das fordert die Arbeiterkammer
- Vom Gesetzgeber fordert die AK Oberösterreich klare gesetzliche Vorgaben, die jede Form von Gewalt am Arbeitsplatz bestmöglich verhindern und gewaltfreie Arbeitsplätze garantieren.
- In den Betrieben braucht es kompetente Führungskräfte, die durch Aus- und Weiterbildung in der Vermeidung von Gewalt am Arbeitsplatz geschult werden.
- Der „Schutz vor Gewalt und Aggressionen“ muss in die Liste der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden, um die Rolle der Betriebsräte zu stärken.
- Darüber hinaus sind klare Vereinbarungen und Informationen nötig, wie Beschäftigte in schwierigen Situationen handeln und an wen sie sich wenden können, wenn sie mit Gewalt konfrontiert werden.
Denn es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Betroffenen Unterstützung und Schutz anzubieten“, sagt Andreas Stangl, der einen abschreckenden Schadenersatzanspruch bei allen Formen von Diskriminierungen im Beruf fordert.
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