01.10.2025

Unter­schrift am Tablet: AK Ober­öster­reich warnt vor Ab­schluss von Verträgen, ohne diese zuvor durch­gelesen zu haben

Immer mehr Unternehmen lassen ihre Kund:innen bei Vertragsabschlüssen auf einem Tablet anstatt auf Papier unterschreiben. Für die Unternehmen ist das praktisch und ressourcenschonend. Für Kund:innen können sich hingegen erhebliche Nachteile ergeben, da in der Regel der Vertrag nicht zur Gänze durchgelesen werden kann.

Vertrag nicht gelesen 

Frau C. aus Linz absolvierte ein Probetraining in einem Fitnessstudio. Danach wurde ihr im Studio ein Vertrag angeboten. Diesen könne sie jederzeit kündigen, wurde der Konsumentin zugesagt. Die Unterschrift erfolgte auf einem Tablet. Dort hätte Frau C. hinunterscrollen müssen, um den gesamten Vertrag zu sehen. Im Vertrauen auf die Zusage der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit unterschrieb sie. Als sie nach 3 Monaten kündigen wollte, erklärte das Fitnessstudio, dass der Vertrag eine Mindestdauer von 1 Jahr hat und Frau C. noch so lange daran gebunden ist. Tatsächlich fand die Konsumentin in ihrem Vertrag einen entsprechenden Hinweis. Ihre Schilderung ist kein Einzelfall.

Ob beim Abschluss von Verträgen in Fitnessstudios oder beim Energie-Anbieterwechsel: Immer häufiger unterschreiben Konsument:innen am Tablet, ohne sich vorher die Vereinbarung oder Erklärung durchgelesen zu haben. Wie im Falle von Frau C. berichten sie, dass sie auf dem Tablet gar keine Möglichkeit hatten, die vereinbarten Punkte durchzulesen, und quasi eine Blankounterschrift abgegeben haben.

Kein Rück­tritts­recht

Selbst wenn die Betroffenen im Nachhinein die Vertragsunterlagen durchlesen, gibt es kein Zurück mehr. Werden Verträge in den Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens abgeschlossen, besteht kein Rücktrittsrecht. Eine Vertragsauflösung kommt nur mit Zustimmung des Unternehmens zustande, was in der Praxis selten geschieht. Die Konsument:innen müssen dann entweder die vertraglich getroffenen Vereinbarungen einhalten oder Stornogebühren zahlen.

Tipp: Verträge immer vor­her durch­lesen

Unterzeichnen Sie keine Verträge, ohne dass Sie sich die Bedingungen durchgelesen haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und leisten Sie keine Blankounterschriften. Entweder legt Ihnen das Unternehmen den Vertrag in Papierform vor und gibt Ihnen Zeit zum Durchlesen. Oder es schickt Ihnen den Vertrag per E-Mail zu und Sie unterzeichnen im Anschluss. Seriöse Unternehmen wollen erfahrungsgemäß zufriedene Kund:innen und keine Unstimmigkeiten schon zu Beginn der Geschäftsbeziehung.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und leisten Sie keine Blanko­unter­schriften. 

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