07.02.2024

AK-Präsident Andreas Stangl fordert: Pflege muss als Schwer­arbeit an­er­kannt werden

Wer sich in der Pflege abrackert, hat dennoch keinen Zugang zur Schwerarbeitspension. Und das, obwohl Beschäftigte in Pflegeberufen unter enormen psychischen und körperlichen Belastungen sowie unter hohem Arbeitsdruck leiden. Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich fast 2 Drittel der Pflegebeschäftigten kaum oder gar nicht vorstellen, im derzeitigen Beruf bis zur Pension durchzuhalten. Viele denken daher an Jobwechsel. Fatal angesichts der jetzt schon bestehenden Personalengpässe in der Pflege.

Pflege­kräfte fehlen schon jetzt

Laut einer aktuellen Studie der Gesundheit Österreich GmbH werden in Österreich in den nächsten Jahren zehntausende Pflegekräfte fehlen. Durch Personalengpässe wird die ohnehin schon schwere und belastende Arbeit in der Pflege noch härter und unattraktiver. Dabei gehört die Pflege schon jetzt zu jenen Berufen, die tagtäglich mit schweren körperlichen und psychischen Belastungen sowie einem enormen Arbeitsdruck zu kämpfen haben. Überdurchschnittlich viele Beschäftigte denken an einen Jobwechsel.

Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich halten es derzeit 63 Prozent der Beschäftigten in der Pflege für sehr oder eher unwahrscheinlich, in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten zu können. Die Anhebung des Regelpensionsalters der Frauen seit Jahresbeginn 2024 wird diese Situation weiter verschärfen.

Pflege endlich als Schwer­arbeit an­er­kennen

Trotz der körperlichen und psychischen Belastungen und personellen Engpässe in der Branche ist es Pflegekräften aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nur unter bestimmten Bedingungen für einige wenige Berufsgruppen, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin möglich, mit 60 Jahren in Schwerarbeitspension zu gehen. Andere Pflegekräfte erfüllen die Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie Nachtarbeit leisten. „Daher ist es dringend nötig, die Schwerarbeitsverordnung anzupassen und Pflege generell als Schwerarbeit anzuerkennen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert einen eigenen Absatz in der Schwerarbeitsverordnung, der folgendermaßen lauten soll: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von erkrankten, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen, Hebammen und Medizinischen Assistenzberufen.“ 

Zur Erreichung der für die Schwerarbeitspension erforderlichen Versicherungszeiten sollen Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang als Versicherungszeit angerechnet werden. Wenn an mindestens 6 Tagen im Kalendermonat reine Nachtarbeit geleistet wird, muss dies auch als Schwerarbeit gelten. Und nicht zuletzt ist es dringend notwendig, dass psychische Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit und Pflege. 


Downloads

Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum