PRESSEAUSSENDUNG vom 14.02.2023

AK-Präsident Stangl fordert eine faire Pendler­pauschale und deren Umwandlung in einen Absetzbetrag

Die Pendlerpauschale benachteiligt Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. Darum fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich, dass sie in einen kilometerabhängigen Absetzbetrag umgewandelt wird. Zudem muss das Kilometergeld nach 15 Jahren endlich wieder valorisiert werden.

„Angesichts der Teuerungswelle muss die Bundesregierung alles unternehmen, damit der Weg zur Arbeit für alle Beschäftigten leistbar bleibt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Menschen mit kleinen Ein­kommen benachteiligt

Dass die Bundesregierung die Pendler/-innen für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 mit der 50-prozentigen Erhöhung der Pendlerpauschale und der Vervierfachung des Pendlereuros entlastet hat, ist angesichts der höchsten Inflation seit 70 Jahren prinzipiell positiv.

„Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Pendlerpauschale unfair und verteilungspolitisch falsch ist. Im Gegenteil: Die Erhöhung verschärft die Probleme der ungerechten Verteilung, weil Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen benachteiligt werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Besserverdienende erhalten höhere Entlastung

2020 hatten rund 1,3 Millionen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Gut 3 Viertel davon beziehen die große Pauschale. Sie sind auf das eigene Fahrzeug angewiesen, weil die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für sie unzumutbar ist.

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei der Pendlerpauschale um Werbungskosten. Diese reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Dadurch erhalten Besserverdienende bei gleicher Wegstrecke eine höhere Entlastung.

Zusätzlich zur Pendlerpauschale werden die Kosten für den Arbeitsweg unter anderem durch den Pendlereuro, der als Absetzbetrag ausgestaltet ist, oder den Pendlerausgleichsbetrag teilweise steuerlich berücksichtigt.

Pendlerabsetzbetrag wäre gerechter

Um das System einfacher und sozial gerechter zu machen, sollten die bestehenden Maß­nahmen zu einem kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag zusammengefasst werden. Dabei kann die Differenzierung in kleinen und großen Absetzbetrag beibehalten werden.

Basis ist die Umrechnung der Pauschale unter Anwendung des 50-prozentigen Grenzsteuersatzes in einen Absetzbetrag. Dieser wird nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen, sondern von der berechneten Lohnsteuer. Er wirkt daher für alle gleich, unabhängig vom Einkommen.

Re­gierung hat noch Zeit für eine Reform

Die Regierung tue laut Stangl gut daran, die Zeit bis zum Auslaufen der erhöhten Pendlerpauschale per Ende Juni 2023 für eine Reform der Pendlerentschädigung zu nutzen. Dazu gehöre auch die Valorisierung des Kilometergeldes. Denn das Kilometergeld für Pkw wurde seit 1. Juli 2008 nicht mehr erhöht. Die VPI-Steigerung seit damals bis Dezember 2022 beträgt 41,5 Prozent.

Die Kosten für die An­schaffung und den Erhalt eines Fahrzeuges sind massiv gestiegen. „Deshalb muss das Kilometergeld spürbar auf 60 Cent pro Kilometer erhöht werden“, fordert AK-Präsident Stangl.

Die Pendlerpauschale ist unfair und ver­teilungspolitisch falsch. Ihre Erhöhung verschärft die Probleme der ungerechten Verteilung, weil Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen benachteiligt werden

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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