AK-Präsident Stangl fordert Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus
Menschen mit höherem Einkommen erhalten aktuell mehr Pendlerpauschale als jene mit geringerem Einkommen. Das ist ungerecht. Darum fordert die AK Oberösterreich, die Pendlerpauschale in einen Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus umzuwandeln.„Die befristete Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro läuft Ende Juni 2023 aus. Die Bundesregierung sollte nun handeln und den Zeitpunkt nutzen, um die Pendlerpauschale zu reformieren und damit einfacher, sozial gerechter und ökologischer zu gestalten“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Mehr Gerechtigkeit für Pendler
Rund 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten 2020 Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Mit Ende Juni wird die Pendlerpauschale reduziert. Die Pendlerinnen und Pendler bekommen dann weniger Geld von der Steuer zurück. „In Zeiten der Teuerung ist das nicht hinzunehmen. Wir fordern mehr Gerechtigkeit für Menschen, die zur Arbeit pendeln. Die Bundesregierung muss hier Tempo machen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Werbungskosten bevorzugen Besserverdiener
Steuerlich gesehen handelt es sich bei der Pendlerpauschale um Werbungskosten. Diese reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Das führt dazu, dass Besserverdienende bei gleicher Wegstrecke mehr entlastet werden als Beschäftigte mit geringerem Einkommen.
Pendlerpauschale reformen und gerechter gestalten
Die politischen Rahmenbedingungen seien laut Stangl gerade günstig. Die Bundesregierung solle nun die Zeit bis zum Auslaufen der erhöhten Pendlerpauschale mit Ende Juni 2023 nutzen und die Pendlerpauschale reformieren.
Um das System einfacher, sozial gerechter und ökologischer zu gestalten, fordert AK-Präsident Andreas Stangl:
- Die Pendlerpauschale soll zu einem kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus umgewandelt werden. Dadurch würden Pendlerinnen und Pendler – abhängig von der gefahrenen Wegstrecke – mit kleinen und mittleren Einkommen künftig den gleichen Steuervorteil wie Besserverdienende bekommen. Hintergrund: Die bestehenden gestaffelten Freibeträge sollen unter Anwendung des 50-prozentigen Grenzsteuersatzes in einen direkt steuerwirksamen Absetzbetrag umgewandelt werden. Dieser wird nicht von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen, sondern von der berechneten Lohnsteuer. Der Absetzbetrag wirkt daher für alle gleich, unabhängig vom Einkommen.
Die Arbeiterin aus dem obigen Beispiel konnte bislang 1.476 Euro von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Bei ihrem Grenzsteuersatz von 20 Prozent entspricht das einem Steuervorteil von 295 Euro. Wenn das AK-Modell umgesetzt wird, kann sie 738 Euro (also 1.476 mal 0,5) direkt von der Steuer abziehen. - Der Zuschlag zur Negativsteuer für Pendlerinnen und Pendler unter der Steuergrenze soll um 200 Euro angehoben werden.
- Ökologisierung durch Ökobonus: Um die Klimaziele zu erreichen, sollen Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, zusätzlich einen Zuschlag von 200 Euro zum „kleinen“ Pendlerabsetzbetrag bekommen. Als Nachweis könnten hier Klima- oder Regionaltickets dienen. Damit bestünde ein echter Anreiz, die verfügbaren Öffi-Verbindungen stärker zu nutzen. Basis dafür ist jedoch, leistbare und zumutbare öffentliche Verkehrsmittel weiter konsequent auszubauen.
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