06.11.2026

Familienbonus Plus: Ab 2027 neue Regeln für die Aufteilung zwischen den Elternteilen

Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 ändert sich beim Familienbonus Plus die Aufteilung zwischen den Eltern. Für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr kann der Bonus nicht mehr zur Gänze einem Elternteil zugewiesen werden. Erlaubt sind dann nur noch die Aufteilungen 75:25 oder 50:50. Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt Familien, sich rechtzeitig zu informieren und bei Fragen die Lohnsteuerberatung der AK zu nutzen.

Für Kinder unter vier Jahren bleibt alles beim Alten. Das gilt auch, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. In diesen Fällen ist weiterhin eine Aufteilung von 100:0 oder 50:50 möglich.

An der Höhe des Bonus ändert sich nichts. Er beträgt weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für volljährige Kinder sind es 700 Euro, solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird.

Neues Formular für den Arbeitgeber notwendig

Wer den Familienbonus Plus schon laufend über die Lohnverrechnung berücksichtigen lässt, muss dem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung (Formular E 30) vorlegen. Für Kinder ab vier Jahren verliert die bisherige Erklärung ihre Gültigkeit.

„Welche Aufteilung für eine Familie günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die beiden Elternteile verdienen. Wir empfehlen daher, sich schon jetzt beraten zu lassen, damit man kein Geld verliert“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Kostenlose Beratung für AK-Mitglieder

Die AK Oberösterreich unterstützt ihre Mitglieder kostenlos bei allen Fragen zum Familienbonus Plus und zur Arbeitnehmerveranlagung: telefonisch unter +43 50 6906 1603.

Wir empfehlen Eltern, sich schon jetzt beraten zu lassen.

Andreas stangl

AK-Präsident

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Arbeiterkammer OÖ
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TEL:      +43 50 6906 2182
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