05.01.2024

AK-Präsident Stangl: „Miet­preis­bremse kommt zu spät und ist un­zu­reichend“

Nach langem Hin und Her hat die Bundesregierung die bereits im August 2023 angekündigte Mietpreisbremse für Kategorie- und Richtwertmietzinse beschlossen. Diese soll den Anstieg der Kategorie- und Richtwertmieten und der Mieten im gemeinnützigen Wohnbau in den kommenden Jahren eindämmen. „Die neue Regelung kommt zu spät, ist unzureichend und hält nicht was sie verspricht“, so das Resümee des AK-Präsidenten Andreas Stangl.

Miet­preis-Ober­grenze fehlt

Mit einer Mietpreisbremse, oft fälschlicherweise auch „Mietpreisdeckel“ bezeichnet, hat das neue Gesetz wenig zu tun. Denn von einer Mietpreisobergrenze fehlt jede Spur. Es werden lediglich die Mieterhöhungen für einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt beziehungsweise die Erhöhungen ab 2027 eingedämmt. 

Richtwert- und Kategoriemieten im Altbau sowie die Grundmiete bei Wiedervermietung und die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) im gemeinnützigen Wohnbau dürfen, beginnend mit 1. April 2025, jährlich um maximal 5 Prozent steigen. Ab 2027 gilt folgende Regelung: Wenn die Indexsteigerung mehr als 5 Prozent ausmacht, darf der die 5 Prozent übersteigende Teil nur zur Hälfte geltend gemacht werden. 

Mietern drohen Ver­schlechterungen

Bisher wurden die Richtwerte alle 2 Jahre an die Inflationsrate angepasst. Kategoriemieten erhöhten sich erst, wenn die Inflationsrate die 5-Prozent-Grenze seit der letzten Erhöhung überschritten hat. Sollte die Inflationsrate wieder sinken, werden Mieter:innen, bei denen die neue Regelung gilt, durch die jährliche Erhöhung sogar schlechter gestellt als bisher.

Die neue Regelung schreibt jährliche Mieterhöhungen gesetzlich fest und bringt für viele Mieter:innen keine Verbesserung. Die im Gesetz normierte 5-Prozent-Schwelle ist viel zu hoch, da schon im nächsten Jahr laut Schätzungen von Expert:innen die Inflation deutlich niedriger ausfällt. Denn selbst ohne inflationsbekämpfende Maßnahmen der Regierung geht das Wirtschaftsforschungsinstitut ab 2024 von einer Inflation unter 5 Prozent aus. 

Private Mieten können weiter­hin un­ge­bremst steigen

Weiters setzt die sogenannte „Mietpreisbremse“ nur bei den günstigeren Mieten an, während die hohen Marktmieten der privaten Vermieter:innen weiterhin ungebremst steigen können. Ausgerechnet dort, wo schon jetzt die höchsten Mieten verlangt werden, gibt es weiterhin keine Entlastung. Mieter:innen, die im frei finanzierten Bereich wohnen, sind in den vergangenen 2 Jahren von einer Mieterhöhung von teilweise über 20 Prozent betroffen.

AK fordert echte Miet­preis­bremse für alle in Österreich

„Mit der vorgelegten Mietpreisbremse räumt die Regierung zwar endlich ein, dass die hohen Kaltmieten zum Problem geworden sind. Die neue Regelung kommt zu spät und ist unzureichend“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Es braucht endlich eine echte Mietpreisbremse für alle Mietwohnungen in Österreich“, appelliert der AK-Präsident an die Bundesregierung.

Die Mieten sollten nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung solle auf 2 Prozent begrenzt werden. Das koste kein Steuergeld und entlaste durch die inflationsdämpfende Wirkung alle Bürger:innen in Österreich.

Es braucht endlich eine echte Miet­preis­bremse für alle Miet­wohnungen in Österreich.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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