PRESSEAUSSENDUNG vom 05.04.2023

Handels­konzern zahlt für ein Monat „schnuppern“ kein Gehalt: AK er­kämpft An­sprüche für Jugendliche zurück 

Um sich ein Bild von der Arbeit in einem großen Handelskonzern zu machen, absolvierte ein Mädchen aus dem Bezirk Perg einen „Schnupper-Monat“. Sie erhielt jedoch weder Gehalt, noch wurde sie bei der ÖGK angemeldet.

„Jugendliche sind am Anfang ihres Berufslebens oft unsicher, wenn es um ihre Rechte geht und werden im schlimmsten Fall von Unternehmen als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Sich vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beziehungsweise Arbeitsantritt bei der AK zu informieren, ist ratsam!“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Junge Arbeit­nehmer: AK hilft gerne

Ob Fragen zur Entlohnung, Überstunden oder Anmeldung bei der ÖGK: Die Arbeiterkammer ist die starke Stimme für die Jugendlichen. Immer wieder kommt es zu Fällen, bei denen arbeitsrechtliche Bestimmungen gegenüber jungen Arbeitnehmern/-innen nicht eingehalten werden. „Junge Menschen auszubeuten, weil sie noch nicht den Mut haben ihre Rechte einzufordern oder noch nicht über ihre Ansprüche Bescheid wissen, ist nicht nur Missachtung des Arbeitsrechts, sondern auch moralisch verwerflich!“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Ein Rechtsfall in der AK Bezirksstelle Perg ist ein weiterer Beleg dafür, wie teilweise die Arbeitskraft von jungen Menschen ausgenutzt wird.

Arbeiten ohne Gehalt? 

Einen ganzen Monat lang arbeitete ein Mädchen aus dem Bezirk Perg 30 Stunden pro Woche bei einer großen Handelskette, ohne einen einzigen Euro Gehalt zu erhalten. Sie wollte im Herbst eine Lehre bei dem Unternehmen beginnen und nutzte daher die Gelegenheit, an ihrer künftigen Arbeitsstätte zu schnuppern.

Dies wurde auch von der Filialleitung ausdrücklich eingefordert, um die Eignung des Mädchens für den Lehrberuf zu erproben. Ein weiterer Missstand: Sie wurde nicht einmal bei der ÖGK angemeldet.

Nachdem die Mutter das Entgelt beim Arbeitgeber für ihre Tochter einforderte, hieß es, dass das AMS für sie zuständig sei. Danach behauptete die Filialleitung, die geleisteten Stunden wären „gratis“ gewesen. Daraufhin suchte die Familie die Arbeiterkammer in Perg auf, um rechtlichen Rat und Hilfe zu erhalten.

Die AK-Experten/-innen intervenierten beim Handelskonzern für das Mädchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und eine Nachmeldung beim Sozialversicherungsträger zu erwirken. Mit Erfolg: Der Betrieb lenkte ein und zahlte die offenen Ansprüche.  

„Frag die AK“ be­antwortet viele Fragen 

Ob Schnuppertage, Ferialjob oder Pflichtpraktikum: Bei den ersten Berufserfahrungen treten viele Fragen auf.

  • Bin ich bei der österreichischen Gesundheitskasse angemeldet?
  • Welche Arbeitszeiten gelten für mich?
  • Dürfen Überstunden angeordnet werden?
  • Ist die Bezahlung korrekt?

Die AK Oberösterreich empfiehlt, sich bei Unsicherheiten an die AK-Experten/-innen zu wenden und Rat einzuholen. Das ist beispielsweise auf fragdieak.at ganz unkompliziert möglich.

Natürlich stehen die Rechtsschützer/-innen auch telefonisch über die Rechtsschutz-Hotline unter +43 50 6906 1 oder nach Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch mit Rat und Tat zur Seite. 

„Junge Menschen aus­zu­beuten ist moralisch ver­werflich. Betroffene können sich an uns wenden. Wir helfen!"

Andreas Stangl

AK-Präsident

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