04.06.2023

Während der Eltern­teil­zeit ge­kündigt: AK erkämpft Kündigungs­entschädigung für eine junge Mutter

Obwohl sie mit ihrem Arbeitgeber eine Elternteilzeit vereinbart hatte und somit bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem vierten Geburtstag ihres Kindes vor einer Kündigung geschützt war, bekam eine junge Frau aus Wels per Brief die Kündigung zugestellt.

Mithilfe der Arbeiterkammer erhielt sie eine Kündigungsentschädigung für die Zeit zwischen tatsächlichem und rechtmäßigem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für AK-Präsident Andreas Stangl ist klar: „Unsere Mitglieder können sich auf uns verlassen. Bei Verstößen gegen ihre Rechte stehen wir ihnen mit aller Kraft zur Seite.“

Vor Schutz­frist raus­geschmissen

Die Arbeitnehmerin aus Wels war etwas länger als 6 Jahre in der österreichischen Niederlassung eines deutschen Handelsbetriebes beschäftigt. Sie hatte nach der Karenz mit ihrem Arbeitgeber eine Elternteilzeit vereinbart und ihre Wochenarbeit von 25 Stunden vor der Geburt des Kindes auf 20 Stunden reduziert. Einige Monate vor dem vierten Geburtstag ihres Kindes flatterte der Frau ein Kündigungsschreiben ins Haus.

Mutter­schutz­gesetz miss­achtet

Für die Dauer der Elternteilzeit besteht jedoch laut Mutterschutzgesetz ein Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes. Eine Arbeitgeberkündigung kann in diesem Zeitraum nicht rechtswirksam ausgesprochen werden. Allerdings hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, die rechtsunwirksame Kündigung zu akzeptieren, aber als Ausgleich dafür eine Kündigungsentschädigung zu verlangen. Das hat sie auch getan, weil sie unter diesen Umständen ohnehin nicht im Unternehmen bleiben wollte. 

Arbeit­geber leugnet Ver­einbarung

Die Arbeiterkammer Oberösterreich forderte das Unternehmen auf, die Kündigungsentschädigung zu überweisen. Dieses weigerte sich, den geforderten Betrag zu zahlen, und behauptete, es habe gar keine Vereinbarung über eine Elternteilzeit gegeben.

Trotz eindeutiger Rechtslage blieben die außergerichtlichen Bemühungen der AK erfolglos. Sie reichte daher Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dort wurde der jungen Mutter letztlich Recht gegeben. Sie bekam eine Kündigungsentschädigung in Höhe von rund 7.000 Euro nachgezahlt.

Eltern werden be­nach­teiligt

„Das ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Beschäftigte und vor allem auch berufstätige Eltern von ihren Arbeitgebern um ihre Ansprüche gebracht“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer geht konsequent gegen derartige Rechtsverstöße vor – nötigenfalls bis vor Gericht.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 10.500 Rechtsfälle in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzverfahren und im Konsumentenschutz gerichtlich oder außergerichtlich zu einem Abschluss gebracht. Dadurch konnten mehr als 105 Millionen Euro für die AK-Mitglieder in Oberösterreich erstritten werden.

Immer wieder werden berufs­tätige Eltern von ihren Arbeit­gebern um ihre An­sprüche ge­bracht. Bei Verstößen gegen ihre Rechte stehen wir ihnen mit aller Kraft zur Seite.

Andreas STangl

AK-Präsident

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