Ansuchen um höheres Pflegegeld für schwerkrankes Kind wurde abgelehnt! AK bekämpfte negativen PVA-Bescheid mit Erfolg
Eine Familie aus dem Bezirk Braunau beantragte für die Betreuung ihres schwerkranken Kindes ein höheres Pflegegeld, weil der Pflegebedarf zusehends gestiegen war. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte den Antrag ab. Die Arbeiterkammer klagte gegen den negativen Bescheid und bekam Recht – die PVA muss der Familie nun Pflegegeld der Stufe 6 gewähren. „Das ist leider kein Einzelfall“, beklagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer müsse immer wieder gegen Bescheide der PVA klagen, weil sie dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden.
Kein Pflegebedarf laut PVA
Es liege kein Pflegebedarf vor, der die Erhöhung des Pflegegeldes rechtfertigen würde. So die staubtrockene Argumentation der PVA. Der Antrag einer Braunauer Familie wurde daher abgelehnt, obwohl der Pflegeaufwand für ihr schwerkrankes Kind zuletzt stark zugenommen hatte.
Das 15-jährige Mädchen leidet an einem Gendefekt, der eine schwere Behinderung verursacht. Die Wahrnehmung der Jugendlichen ist stark eingeschränkt, sie sieht kaum und hört fast nichts. Artikulieren kann sie sich nur mit Klopfen. Ihre Mutter berichtet in einem Beratungsgespräch in der Arbeiterkammer Ried, dass die Pflege und Betreuung ihres Kindes kaum mehr planbar sei, weil die Tochter fast rund um die Uhr Hilfe brauche – sowohl beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette als auch bei der Fortbewegung.
Arbeiterkammer klagt gegen PVA-Bescheid
In den vergangenen Monaten habe sich der Gesundheitszustand noch einmal verschlechtert, dadurch sei der Pflegebedarf weiter gestiegen, so die verzweifelte Mutter. Häufiges Erbrechen machte den Eltern besonders Sorgen, weil sie Angst hatten, ihre Tochter könne ersticken. Die bisherige Pflegestufe 5 werde dem überhaupt nicht mehr gerecht, befand eine Juristin der Arbeiterkammer. Sie reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den negativen Bescheid ein.
Pflegeperson rund um die Uhr erforderlich
Das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen ergab einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Woche, die zeitlich nicht zu koordinieren und regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind. Zudem sei aufgrund der Erstickungsgefahr die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich.
Pflegebedürftige dürfen nicht zu Bittstellern werden
„Dennoch ist es ärgerlich, dass die PVA den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes zuerst einmal abgelehnt hatte“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Durch diese Entscheidung sei die ohnehin vom Schicksal gebeutelte Familie der zusätzlichen Stresssituation eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt worden.
„Das ist respektlos und unwürdig. Ich erwarte mir von der PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide, damit unsere Mitglieder auf kurzem und fairem Wege zu ihren Ansprüchen kommen“, fordert Andreas Stangl. Denn es könne nicht sein, dass Menschen, die schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, zu Bittstellern werden, so der AK-Präsident.
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