15.03.2024

Präsident Stangl: „Mit unserem Betreuungs- und Mobilitäts­bonus wollen wir die AK-Mit­glieder rasch und un­büro­kratisch ent­lasten“    

Mit ihren Direktleistungen wie etwa dem Betreuungs- und Mobilitätsbonus versucht die AK Oberösterreich, ihren Mitgliedern finanziell unter die Arme zu greifen. „Gerade in der aktuellen Zeit, in der viele Menschen große Probleme haben, sich das tägliche Leben leisten zu können, wollen wir mit unserem Betreuungsbonus ein Zeichen setzen und Familien oder Alleinerziehende rasch und unbürokratisch entlasten“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Betreuungs­bonus online be­an­tragen

Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der AK OÖ ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind notwendig.
 
Der Antrag kann online noch bis 30. Juni 2024 unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Bei Fragen stehen AK-Mitarbeiter:innen unter betreuungsbonus@akooe.at oder +43 50 6906 1615 zur Verfügung. 

Mobilitäts­bonus für Lehrlinge

Mit ihrem Mobilitätsbonus unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich Lehrlinge, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Nicht nur für den Weg zur oder von der Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit. Zwar gibt es das OÖ Jugendticket-Netz und das Klimaticket, die Kosten sind allerdings für viele junge Menschen zu hoch. „Nur wenige Lehrlinge bekommen das Öffi-Ticket vom Unternehmen bezahlt. Deshalb ist der Mobilitätsbonus in Höhe von 100 Euro eine echte und konkrete Hilfe“, so AK-Präsident Stangl. 

100 Euro von der AK 

Der AK OÖ-Mobilitätsbonus in Höhe von einmalig 100 Euro kann nur online beantragt werden, wenn der/die Antragsteller:in zwischen 1.9.2023 und 30.9.2024 zumindest teilweise als Lehrling in Oberösterreich beschäftigt ist, in diesem Zeitraum zumindest teilweise ein gültiges Jugendticket-Netz oder ein Klimaticket nachgewiesen werden kann und der/die Betreffende noch nicht 24 Jahre alt ist. 

Alle Informationen zum AK OÖ-Mobilitätsbonus für Lehrlinge sowie das Antragsformular gibt’s auf https://www.fragdieak.at/

"Gerade in Zeiten der massiven Teuerung wollen wir mit unseren Direkt­leistungen ein Zeichen setzen"

Andreas Stangl

AK-Präsident

Weitere Artikel

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Jugend. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Redaktion
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum