27.12.2022

Hohes Insolvenzrisiko von Fahr­schulen: AK fordert mehr Transparenz und Ab­sicherung von Kundengeldern

Wenn Fahrschulen die Bewilligung für den Betrieb entzogen wird oder sie in die Insolvenz schlittern, verlieren Fahranfänger/-innen oft mehr als 2.000 Euro, die sie zur Gänze vorausbezahlt haben. Der AK-Konsumentenschutz rät, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen abzuschließen.

„Prinzipiell kann es aber nicht die Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten sein, sich vor den wirtschaftlichen Turbulenzen der Fahrschulen zu schützen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt, hier für Sicherheit zu sorgen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Kein Führerschein und kein Geld zurück 

Aktuell ist der AK-Konsumentenschutz mit Beschwerden zu 2 ehemaligen oberösterreichischen Fahrschulen konfrontiert, denen im heurigen Jahr die Bewilligung für den Betrieb einer Fahrschule behördlich entzogen wurde.

Die Fahrschüler/-innen zahlen, je nach Führerscheinkategorie, häufig zwischen 1.200 Euro und mehr als 2.000 Euro voraus. Für diese Zahlungen haben sie teilweise keine Gegenleistungen und auch keine Ausbildungsnachweise erhalten. 

Wurden Ausbildungsfahrstunden nicht ausreichend dokumentiert, so müssen auch diese bei Ersatzfahrschulen nachgeholt werden. Dadurch entstehen weitere Kosten. „Angesichts der aktuellen Teuerungswelle ist das ein unerträglicher Zustand“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Gesetzliche Absicherung für Fahrschüler/-innen 

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Fahrschulschließungen oder Insolvenzen gibt und noch mehr Fahrschüler/-innen um ihre Vorauszahlungen umfallen. Daher hat die AK Oberösterreich das für den Verkehr zuständige Ministerium (BMK) mit dem Problem konfrontiert und gesetzliche Änderungen eingefordert.  

Ähnlich den Regelungen für Reiseveranstalter soll es verpflichtende Insolvenzversicherungen oder alternativ Bankgarantien geben. Eine weitere Möglichkeit der Schadensminderung wäre ein gesetzlich verpflichtender Teilzahlungsmodus, so wie er etwa im Bauträgervertragsgesetz vorgegeben ist.  

Verträge mit Teil­zahlungen ab­schließen 

Bis zum Zustandekommen einer gesetzlich verankerten Absicherung rät der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich dringend dazu, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen (nach Leistungserbringung) zu vereinbaren. Keinesfalls sollten Verträge abgeschlossen werden, bei denen wegen gänzlicher Vorauszahlung der Totalverlust eintreten kann.  

Achtung bei Lockangeboten

Manche Fahrschulen bieten diese Teilzahlungsmöglichkeiten auf Drängen der Arbeiterkammer derzeit an, unterwandern sie aber, indem sie mit vergünstigten Angeboten bei Gesamtvorauszahlung locken.

Mehr Transparenz bei Fahr­schulen 

Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen Fahrschulen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorweisen können. Derzeit kann die zuständige Fahrschulbehörde das nicht ausreichend überprüfen. Daher fordert die AK, dass ein wirksamer Schutz der Fahrschüler/-innen vor Verlust bei Insolvenzen gesetzlich verankert werden muss. 

Außerdem sollten Fahrschulen zu mehr Transparenz bei der Preisauszeichnung verpflichtet werden. Wer seine Dienstleistungen online anbietet, sollte seine Preise auch per Gesetz online auszeichnen müssen. Das wäre eine wichtige Orientierungshilfe für die Konsumenten/-innen.

Es kann nicht die Aufgabe der Konsumenten/-innen sein, sich vor den wirtschaftlichen Turbulenzen der Fahrschulen zu schützen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt, hier für Sicherheit zu sorgen.

andreas stangl

AK-Präsident

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