11.04.2024

AK-Konsumentenschutz: Erfolgreiche Klage gegen Energiehändler Enstroga

Die AK-Konsumentenschützer:innen erachteten mehrere Vertragsklauseln der Enstroga GmbH als rechtswidrig: insbesondere die 12-monatige Bindung bei Floater-Tarifen und Gebühren für die Übermittlung der Vertragsunterlagen in Papierform. Dagegen hat die AK eine Klage wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen in Auftrag gegeben und für eine Gesetzesänderung plädiert. Mit Erfolg: Nachdem der Nationalrat eine klare gesetzlichen Regelung bei der Vertragsbindung von Floater-Tarifen beschlossen hatte, verpflichtete sich das Unternehmen, die unzulässigen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden. 

Extrakosten und Nebengebühren sind den Expert:innen der AK Oberösterreich ein Dorn im Auge. So auch in diesem Fall, wo das Unternehmen Enstroga GmbH nur gegen Zahlung von 5,99 Euro im Monat zur Übersendung der Vertragsunterlagen in Papierform bereit war. Fast 72 Euro pro Jahr stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand, der mit der Versendung der Unterlagen verbunden ist. 

12 Monate Vertrags­bindung bei Floater-Tarif

Bei den Floater-Tarifen der Enstroga GmbH wurden die Preise von Strom und Gas monatlich an die Preisentwicklung an den Energiebörsen angepasst. Die Kund:innen hatten auch bei steigenden Preisen keine Möglichkeit, vor Ablauf von 12 Monaten aus dem Vertrag auszusteigen und trugen so das gesamte Risiko einer Preissteigerung. 

Gesetzgeber erfüllt For­derung der AK Ober­österreich

In diesem Fall kam der Gesetzgeber den Gerichten zuvor und erfüllte die Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich nach einer klaren gesetzlichen Regelung bei der Vertragsbindung von Floater-Tarifen. Sowohl für Strom- als auch für Gaslieferungsverträge ist nun gesetzlich geregelt, dass Konsument:innen Verträge mit Floater-Tarifen immer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen können. Eine Vertragsbindung ist nicht mehr erlaubt. 

Unterlassungs­vergleich und Ver­öffent­lichung auf der Home­page

Aufgrund der gesetzlichen Regelung zeigte sich die Enstroga GmbH in der ersten Gerichtsverhandlung einsichtig. Das Unternehmen verpflichtete sich, die oben beschriebenen Vertragsklauseln nicht mehr anzuwenden, diesen Vergleich auf seiner Homepage zu veröffentlichen und die Verfahrenskosten in voller Höhe zu tragen.

Kund:innen, die die Gebühr für die postalische Zusendung der Vertragsunterlagen bezahlt oder durch die unzulässige Vertragsbindung einen Schaden erlitten haben, erhalten beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich Unterstützung. Sie erreichen die Expert:innen der AK Oberösterreich unter 050 6906 2 oder per E-Mail an konsumentenschutz@akooe.at.

Für Strom- und Gaslie­ferungsver­träge ist nun ge­setzlich geregelt, dass Kon­sument:innen Ver­träge mit Floater-Tarifen immer unter Ein­haltung einer Kün­digungsfrist von 14 Tagen kündigen können. 

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