PRESSEAUSSENDUNG vom 31.03.2023

Erfolgreiche Ver­handlungen der AK OÖ bringen Entlastungen für Kunden der Energie AG Oberösterreich

Energie AG und AK Oberösterreich konnten gemeinsam einen Vergleich erzielen, der die Versorgungssicherheit garantiert und Kunden/-innen bares Geld bringt. In den nächsten Monaten werden alle Stammkunden/-innen der Energie AG eine Einmalzahlung erhalten – je nach Vorjahresverbrauch 25, 50 oder 100 Euro. Dazu hat die Energie AG erfreulicherweise angekündigt, dass der Preis für Bestandskunden/-innen erheblich gesenkt wird. Für jene, die eine Vertragsbindung eingehen, von derzeit 32 auf 23,99 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Kein langer Rechts­streit

Die Energie AG erhöhte mit 2. Jänner 2023 den Strompreis für Bestandskunden/-innen. Die Vorgehensweise und der Umfang warfen rechtliche Fragen auf, die die Arbeiterkammer Oberösterreich im Rahmen eines Musterverfahrens klären wollte, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. Erfreulicherweise konnten ein langwieriges Gerichtsverfahren und Vertragskündigungen vermieden werden, denn die Energie AG suchte den Dialog und war zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit.

Einmal­zahlung zwischen 25 und 100 Euro bis Ende August

Kunden/-innen mit einem Vorjahresverbrauch bis zu 1.500 Kilowattstunden (kWh) erhalten bis spätestens 31. August eine einmalige Zahlung von 25 Euro auf ihr Konto, bei einem Verbrauch zwischen 1.500 und 2.900 kWh werden 50 Euro ausbezahlt und jene mit einem Verbrauch von über 2.900 kWh erhalten 100 Euro. Kunden/-innen, deren Kontoverbindung der Energie AG nicht bekannt ist, werden schriftlich ersucht, diese für die Rückzahlung bekannt zu geben.

Strom­preissenkung um bis zu 25 Prozent ab 1. Juni

Darüber hinaus hat die Energie AG angekündigt, aufgrund der sich veränderten maßgebenden Umstände den Arbeitspreis (brutto) auf 26,14 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für alle Verbraucher/-innen zu senken. Jene, die eine Vertragsbindung eingehen, erhalten einen neuen Arbeitspreis von 23,99 ct/kWh.

„Dieser Vergleich und die Preissenkung der Energie AG bringen unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Dazu sinkt der Preis deutlich, was bei jeder Kilowattstunde über 2.900 im Jahr zusätzliche spürbare Entlastung bringt“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden. „Dass somit Massen-Kündigungen von Stromverträgen durch den Energieanbieter vermieden werden konnten, zeigt, dass es nicht nur um den Konflikt an sich geht, sondern um eine Lösung im Sinne unserer Mitglieder“, betont der Präsident.

Gesetzliche Ver­besserung für Strompreisänderungen dringend notwendig

Grundlage der aktuellen Preiserhöhungen ist eine im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Diese besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Dazu AK-Präsident Andreas Stangl: „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK OÖ fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft. In Zukunft soll die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Preisänderung genehmigen.“


Die AK OÖ fordert eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft. In Zukunft soll die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Preisänderung genehmigen

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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