8.1.2026

Mehr als 14.000 Wegunfälle im Jahr 2024: AK-Tipps für einen sicheren Weg zur Arbeit bei Eis, Glätte und Dunkelheit

Erst Schneefall oder Regen, dann klirrende Kälte: Für Beschäftigte, die ihren Arbeitsweg zu Fuß zurücklegen, ist das eine gefährliche Kombination. Allein im Jahr 2024 gab es in Österreich mehr als 14.000 anerkannte Wegeunfälle. Immer wieder sind auch Fußgänger:innen betroffen, die auf vereisten oder nassen Flächen ausrutschen. 

Mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen 

In den Wintermonaten steigt das Risiko, auf glatten Wegen und Straßen zu stürzen, deutlich an. Am besten schützt man sich davor mit festen Schuhen mit rutschfester Profilsohle, Schuhspikes oder speziellen Überziehern, die den Halt verbessern. Gefährliche Stellen wie glatte oder ungeräumte Wege sollten möglichst gemieden werden. Besonders an sehr kalten Tagen empfiehlt es sich, für den Arbeitsweg mehr Zeit einzuplanen. 

Reflektierend, fluoreszierend, gut sichtbar 

Im Herbst und Winter bestreiten viele Beschäftigte den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause im Dunkeln. Regen, Schneetreiben und schlechte Sicht erschweren es zusätzlich, rechtzeitig gesehen zu werden. Helle Kleidung erhöht die Sichtbarkeit, noch besser ist reflektierendes Material, das Scheinwerferlicht direkt zur fahrenden Person im Auto zurückwirft. So können Autofahrer:innen Menschen bereits aus bis zu 140 Metern Entfernung erkennen, mit dunkler Kleidung oft erst ab 25 Metern. 

Fluoreszierende Farben wie Rot, Orange oder Gelb sorgen bei Tageslicht und in der Dämmerung für besonders gute Sichtbarkeit und einen starken Farbkontrast. Werden LEDs an der Kleidung verwendet, ist darauf zu achten, dass sie andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden. 

Unfall melden!

Stürzen Arbeitnehmer:innen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf dem direkten Weg zur Arbeit, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlung und gegebenenfalls anschließende Rehabilitation. „Wichtig ist, dass der Unfall sowohl der gesetzlichen Unfallversicherung als auch dem Arbeitgeber gemeldet wird“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Wichtig ist, dass ein Unfall sowohl der gesetzlichen Unfallversicherung als auch dem Arbeitgeber gemeldet wird.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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