Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Ein Baby kommt und mit ihm viele Fragen: Die AK berät zu Karenz, Kinderbetreuungsgeld & Co.
Wie funktioniert das mit der geteilten Karenz? Und wie viel Kinderbetreuungsgeld bekomme ich? Mit diesen und vielen weiteren Fragen wenden sich werdende Eltern an die Arbeiterkammer. Die Expert:innen beraten zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und informieren, wie die Karenz am besten gestaltet werden kann. Damit einer sorgenfreien Zeit mit dem Baby nichts im Wege steht.
Wenn ein Baby unterwegs ist, tauchen viele Fragen auf. Mit einigen wenden sich die Eltern an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Das zeigen auch die Beratungszahlen: Mehr als 2.400 persönliche und schriftliche Beratungen gab es vergangenes Jahr zu den Themen Schwangerschaft, Karenz, Kinderbetreuungsgeld & Co. Zudem haben in einem Jahr mehr als 600 Personen an der Webinar-Reihe „Ein Baby kommt – was Eltern wissen sollten“ teilgenommen.
„Als AK stehen wir den werdenden Eltern gerne zur Seite. Die Beschäftigten sollen sorgenlos in die Karenz gehen können und die Zeit mit dem Baby so gestalten, wie es für sie als Familie am besten ist“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Häufige Fragen, die von den Eltern an die AK gestellt werden:
Ist es möglich, an die Karenz eine Bildungskarenz anzuschließen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden und eine Vereinbarung über die Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber getroffen wurde. Wichtig ist, dass die Bildungskarenz nahtlos an den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes anschließt. Die AK rät, sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu informieren, ob die gewählte Bildungsmaßnahme den Voraussetzungen entspricht, und sich bei der Arbeiterkammer zu den Rechten und Pflichten während der Bildungskarenz beraten zu lassen.
Habe ich als Vater auch das Recht, in Karenz zu gehen?
Ja. Genauso wie Frauen, haben auch Männer das Recht, in Karenz zu gehen. Möchten sich beide Elternteile gleichermaßen bei der Betreuung ihres Babys einbringen, können sie sich die Karenz teilen. Dabei gibt es einige rechtliche Aspekte und Fristen zu beachten, zu denen die AK gerne berät.
Welches Kinderbetreuungsgeld-Modell ist für mich das beste?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Grundsätzlich gibt es das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bei der Wahl hängt es davon ab, wie lange man beim Kind zu Hause bleiben möchte, wie viel man verdient und ob sich die Elternteile die Karenz teilen möchten. Gemeinsam mit den Expert:innen der AK kann für die jeweiligen Bedürfnisse das beste Modell gefunden werden. Ein Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung ist der Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Ministeriums für Jugend und Familie.
Sind Karenz und Kinderbetreuungsgeld identisch?
Nein. Das Kinderbetreuungsgeld und die Karenz sind grundsätzlich 2 voneinander unabhängige Themen. Das gewünschte Kinderbetreuungsgeld-Modell (finanzieller Anspruch) ist beim jeweiligen Sozialversicherungsträger zu beantragen. Die Karenz (Freistellungsanspruch), ist dem Arbeitgeber innerhalb der arbeitsrechtlichen Fristen zu melden. Vorsicht ist insofern geboten, weil diese beiden Ansprüche nicht zwingend deckungsgleich verlaufen müssen.
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