08.02.2024

EU-Liefer­ketten­gesetz: AK-Präsident Stangl fordert Zu­stimmung durch Arbeits- und Wirtschafts­minister Martin Kocher

Mit dem EU-Lieferkettengesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechte, Arbeitsrechte und den Schutz der Umwelt zu wahren. AK-Präsident Andreas Stangl fordert von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher, diese historische Chance nicht zu verpassen: „Stimmen Sie diesem Kompromiss unbedingt zu! Unternehmen müssen endlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren!“

Lieferkettengesetz ist historische Chance 

Der Freitag, 9. Februar 2024, könnte ein historischer Tag werden. Dann entscheidet der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten über das Zustandekommen oder Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes.
Nach monatelangen Verhandlungen im Rat, Parlament und in der Kommission gelang im Dezember 2023 ein Kompromiss für das EU-Lieferkettengesetz. Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft kämpfen seit Jahren für die Einführung verbindlicher Regeln, die Unternehmen nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich, sondern auch entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes verpflichten. Die Trilog-Einigung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein.

Wenige Unter­nehmen folgen frei­willigen Auf­lagen

Freiwillige Verpflichtungen wirken nicht, wie eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 belegt: Nur ein Drittel der EU-Unternehmen führt tatsächlich Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) im Hinblick auf Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitsstandards in den Lieferketten durch. Jeden Tag schädigen große Unternehmen das Leben von Menschen und die Umwelt auf der ganzen Welt, wie etwa die Tragödie der eingestürzten Rana Plaza-Textilfabrik in Bangladesch im Jahr 2013 aufzeigte. Dabei verloren 1.200 Arbeiter:innen ihr Leben. Die bestehenden Gesetze ziehen Unternehmen nicht zur Rechenschaft. 

Ver­bindliche Standards schützen Mensch und Um­welt

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten stärken und Unternehmen in die Pflicht nehmen. „Erstmals gibt es die Chance, verbindliche Mindeststandards für große Unternehmen in der EU und deren Zulieferbetriebe einzuführen und damit auch den Profit durch Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU zu unterbinden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Positive Effekte für europäische Wirt­schaft

Das EU-Lieferkettengesetz hätte einen deutlich positiven wirtschaftlichen Wohlfahrtseffekt für den Globalen Süden und auch positive Nettoeffekte für die europäische Wirtschaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer. Darüber hinaus würde es tendenziell die Position der Arbeitnehmer:innen im Globalen Süden und auch in der Europäischen Union stärken.

Diese positiven wirtschaftlichen Auswirkungen treten laut Studienautor:innen aber nur dann ein, wenn ein wirksames, verbindliches EU-Lieferkettengesetz beschlossen und umgesetzt wird. Österreich hat über Monate den ausverhandelten Kompromiss mitverhandelt. Während Justizministerin Alma Zadic ihre Zustimmung bereits bekräftigt hat, ist die Position von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher nicht bekannt. Nicht zuletzt deshalb steht bei der Abstimmung am Freitag auch die Glaubwürdigkeit Österreichs auf dem Spiel.

"Unter­nehmen müssen endlich zur Rechen­schaft ge­zogen werden, wenn sie von Kinder- oder Zwangs­arbeit außer­halb der EU profitieren!"

Andreas Stangl

Präsident

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