16.12.2024

AMS strich drei­facher Mutter aus Linz die Not­stands­hilfe: Arbeiter­kammer legte Be­schwerde ein – mit Erfolg!

Weil ihr die Notstandshilfe verweigert wurde, suchte eine dreifache Mutter Hilfe bei der Arbeiterkammer. Was sich auszahlte! Denn der negative Bescheid wurde aufgehoben. Und die Frau bekam letztendlich die ihr zustehende Geldleistung.

Betreuungs­pflichten

Einer Linzerin wurde vom Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe für 8 Wochen gestrichen. Grund dafür: Die Frau bekam vom AMS eine Beschäftigung als Verkaufsmitarbeiterin bei einem Unternehmen angeboten. Sie konnte diesen Job aber nicht annehmen, weil der Arbeitgeber auf einen täglichen Dienstbeginn um 7 Uhr bestand, sie als Mutter von 3 Kindern (12, 11 und 6 Jahre alt) wegen der Betreuungspflichten jedoch erst nach 7 Uhr hätte in die Arbeit kommen können. Auch ihr Ehemann konnte sie nicht unterstützen, da er jeden Tag frühmorgens wegfahren muss, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen.

Rat bei der AK

Deshalb suchte die Linzerin Rat bei der Arbeiterkammer. Diese legte schließlich im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein. Mit Erfolg! Der negative Bescheid wurde aufgehoben und die dreifache Mutter bekam die ihr zustehende Notstandshilfe doch noch ausbezahlt. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich von der Arbeiterkammer beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Arbeitslosengeld oder mit der Notstandshilfe gibt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich von der AK beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Arbeits­losen­geld oder mit der Not­stands­hilfe gibt.

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