Probleme mit der Mietwagenfirma 123-Transporter
Bei der AK Oberösterreich sind in den vergangenen 2 Jahren zahlreiche Beschwerden über die Mietwagenfirma 123-Transporter eingelangt. Dabei ging es etwa um Kautionen oder Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Fahrzeug). Aktuell können keine Fahrzeuge in Österreich mehr angemietet werden, jedoch warten noch viele Konsument:innen auf Rückzahlung abgebuchter Beträge.
Betroffene sollen die offenen Beträge jedenfalls schriftlich zurück fordern.
Musterbrief | 123-Transporter: Rückforderung Vertragsstrafe/Kaution (0,1 MB)
Zusätzlich wird empfohlen, die Rückbuchung der abgebuchten Beträge beim Zahlungsdienstleister (Anbieter der Kredit/Debitkarte) anzufragen. Dazu kann der folgende Musterbrief verwendet werden:
Musterbrief | Rückforderung Zahlungsdienstleister (0,1 MB)
Kein deutlicher Hinweis auf Kaution
Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123-Transporter ein Fahrzeug mieteten, war zunächst nicht bewusst, dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000 Euro) hinwies, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnte. Erst nach Abschluss der Mietvereinbarung gab es von 123-Transporter eine weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als Alternative bot das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht rückerstattbare Zahlung über aktuell 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-Mitgliedschaft an.
Fragwürdiges Abo
Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen Betrag von 1.608 Euro.
Da aktuell keine Fahrzeuge über die Website gebucht werden können, könnte der Vertrag mangels Leistungsbereitschaft gekündigt werden.
Musterbrief | 123-Transporter: Kündigung 123 Pro-Mitgliedschaft (0,1 MB)
Fragwürdige Vertragsstrafen
Immer mehr Konsument:innen berichteten, dass im Zuge der Fahrzeugmiete Vertragsstrafen über die Kreditkarte abgebucht wurden, zum Beispiel für überhöhte Geschwindigkeiten (ohne Verkehrsstrafe) oder für Rauchen im Fahrzeug (pro Zigarette). Diese Strafen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, jedoch unserer Meinung nach intransparent und gröblich benachteiligend und daher unwirksam. Da vom Unternehmen keine freiwillige Rückzahlung zu erwarten ist, sollten sich Betroffene an den Anbieter der genutzten Kredit- beziehungsweise Debitkarte wenden.
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