Alter Ego Festival in Wels abgesagt: Veranstalter ist zur Rückerstattung bereits bezahlter Tickets verpflichtet
Die Vorfreude vieler Jugendlicher auf Österreichs größtes Hip-Hop-Festival am 7. und 8. August 2026 in Wels war groß. Noch größer ist die Enttäuschung über die kurzfristige Absage des Events. Jene, die bereits Tickets erworben haben, fürchten um deren Rückerstattung.
Ticketverkauf gestoppt
Das Alter Ego Festival auf der Trabrennbahn in Wels wurde als Österreichs größtes Hip-Hop-Festival angekündigt. Wenige Tage vor dem Beginn erfolgte nun laut Medienberichten die kurzfristige Absage. Auf der Webseite des Veranstalters ist davon noch nichts zu lesen, lediglich der Ticketverkauf steht nicht mehr zur Verfügung. Angaben zur Ticketerstattung sind nicht vorhanden – weder beim Veranstalter (AEF Gmbh, Schmidinger-Straße 6, 4631 Krenglbach) noch auf der Seite des Ticketvermittlers (Tickethead GmbH, Mahlerstraße 7/34, 1010 Wien).
Anspruch auf Rückerstattung
Rechtlich ist klar: Durch die Absage haben jene, die bereits Tickets erworben haben, den Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Sie sollten sich so schnell wie möglich an den Veranstalter wenden und die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend machen. Erfolgt diese nicht, können sich Geschädigte unter konsumentenschutz@akooe.at oder 050 / 6906-2 an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Die Verschiebung auf 2027 müssen die Betroffenen nicht akzeptieren. Sollte die Firma nicht mehr über ausreichend Finanzmittel verfügen, um alle verkauften Tickets zu erstatten, bleiben die größtenteils jungen Konsument:innen auf ihren Kosten sitzen.
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