17.09.2025

Alkohol in Milch­brötchen, Croissants & Co: AK Ober­öster­reich fordert deutlichere Kenn­zeichnung

Ob in Milchbrötchen, Croissants oder Kuchenrollen: Bei zahlreichen Produkten wird Alkohol zugesetzt. Für Konsument:innen ist das oft nicht auf den ersten Blick erkennbar – dabei betrifft es auch Backwaren, die gerne Kindern gegeben werden. Eine Untersuchung der AK Oberösterreich zeigt, welche Mengen in gängigen Produkten stecken und warum eine bessere Kennzeichnung längst überfällig ist.

Hinweis meist nur klein und schwer les­bar

Alkohol wird Lebensmitteln öfter zugesetzt, als man vermuten würde. Besonders häufig versteckt er sich in feinen Backwaren mit längerer Haltbarkeit wie etwa Milchbrötchen, Croissants oder cremig gefüllten Kuchenrollen. Zum einen dient er der Konservierung, zum anderen kann er in den verwendeten Aromen enthalten sein. Der Hinweis findet sich meist nur klein und schwer lesbar rückseitig in der Zutatenliste. Unter verschiedenen Bezeichnungen wie Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol ist er für Verbraucher:innen oft nur schwer ersichtlich.

Dem Alkohol auf der Spur

Eine klare gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung des Alkoholgehalts gibt es derzeit nur für Getränke. Für feste Lebensmittel, wie etwa feine Backwaren, besteht keine Deklarationspflicht. Bei den meisten Produkten ist es daher überwiegend unklar, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist. Die AK kaufte daher 30 abgepackte Backwaren, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol vermerkt war. Bei 4 dieser Produkte war die Zutat Alkohol optisch hervorgehoben, bei 3 weiteren wurde die enthaltene Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor ermittelte schließlich den tatsächlichen Alkoholgehalt.

So viel Alkohol steckt wirklich drin

Anders als bei Getränken, wo der Alkoholgehalt in Volumenprozent ausgewiesen wird, ist bei festen Lebensmitteln die Angabe in Gramm vorzuziehen, da sich ihr Volumen nur schwer bestimmen lässt. 

Zwischen 0,2 und 1,1 Gramm pro 100 Gramm

Die Laborauswertung zeigte, dass bei einem Croissant trotz Deklaration kein Alkohol nachweisbar war, während die restlichen Croissants 0,2 bis 1,1 Gramm Alkohol je 100 Gramm enthielten. Bei den Milchbrötchen lagen die Werte zwischen 0,2 und 0,7 Gramm und auch die anderen Backwaren wie etwa Kuchenriegel, Madeleines oder Biskuitrollen wiesen mit 0,3 bis 1 Gramm pro 100 Gramm ähnliche Mengen auf. 

Viele Produkte in Grau­zone

Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Volumenprozent Pflicht – umgerechnet auf feste Lebensmittel entspricht das etwa 0,95 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. Damit wären 2 der Produkte im Test bereits deklarationspflichtig. Als alkoholfrei wiederum gelten Getränke mit bis zu 0,5 Volumenprozent – entsprechend 0,4 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. 16 Produkte liegen zwischen diesen Werten. Sie fallen somit in eine Kennzeichnungs-Grauzone. 12 der Backwaren im Test gelten als alkoholfrei. 

Klare Kenn­zeichnung ge­fordert

Grundsätzlich kann Alkohol auch auf natürlichem Weg durch Gärung oder Lagerung in Lebensmitteln entstehen – etwa in reifen Bananen, Kefir oder Fruchtsäften. Sowohl dort als auch in den getesteten Backwaren stellen die Gehalte keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Dennoch braucht es aus Sicht des Konsumentenschutzes klare Regeln. Wird Alkohol Lebensmitteln bewusst zugesetzt, so sollte dies deutlich auf der Schauseite erkennbar sein, zum Beispiel in Form eines Piktogrammes. Das schützt Menschen, die aus suchttherapeutischen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, sowie insbesondere auch Kinder. Denn gerade bei Heranwachsenden können selbst geringe Mengen Alkohol eine geschmackliche Prägung bewirken, die die Hemmschwelle gegenüber alkoholischen Getränken senkt.

Wird Alkohol Lebens­mitteln bewusst zu­ge­setzt, so sollte dies deutlich auf der Schau­seite er­kenn­bar sein, zum Beispiel in Form eines Pikto­grammes.

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Ernährung

 AK-Testergebnis: Alkoholgehalt in feinen Backwaren


Preise in Euro inklusive Mehrwertsteuer (September 2025)
Produkt gekauft bei Preis
pro 100 Gramm
Alkoholgehalt
Gramm/100 Gramm
7 Days
Doub!e
vanilla flavour & sour cherry flavoured fillings
Maximarkt 2,48 <0,1
Brick
Croissant Cocoa
Penny 1,65 0,2
MAITRE Jean Pierre
Milchbrötchen
nach französischer Art
Lidl 0,35 0,2
7 Days
Croissant
with cocoa flavoured filling
Maximarkt 2,48 0,2
Finest Bakery **
Milchbrötchen
Hofer 0,35 0,3
Goldblume
Milchbrötchen
Norma 0,35 0,3
IBIS
Milchbrötchen
Unimarkt 0,58 0,3
Yes **
Cacao
Interspar 2,59 0,3
Bäckerkrönung
Milchbrötchen
Penny 0,35 0,4
clever
Milchbrötchen
Billa 0,35 0,4
S-BUDGET
Milchbrötchen
Interspar 0,37 0,4
Yes **
Caramel
Interspar 2,59 0,4
Bäckerkrönung
Mini Chinois Schokolade
Penny 0,83 0,5
S-BUDGET
Mini-Schnecken mit
Cremefüllung & Schokostückchen
Interspar 0,83 0,5
DESPAR
Croissants mit
Marillen-Fruchtfüllung 
Interspar 0,66 0,6
la Boulangère
Bio Pains au Lait
Brioche rolls
Denns  1,25 0,6
TORTINA *
Cocoa coated
Action 0,57 0,6
Balconi *
Mix Max
Penny 0,90 0,7
meine KUCHEN Welt **
Rollino Milchcreme
Hofer 0,72 0,7
Ölz
Mini Schnecken
Schoko  & Creme
Penny 1,33 0,7
S-BUDGET
Milchbrötchen
mit Schokostückchen
Interspar 0,57 0,7
Milka Tender
Milk 
Billa 2,36 0,8
SPAR
Buttermadeleines
Interspar 1,15 0,8
TRANCIO *
Cocoa cream filling
Action 0,64 0,8
Balconi
Rollino Latte
Penny 0,72 0,9
Bonne Maman
La Madeleine citron
Maximarkt 1,88 0,9
DESPAR
Croissants mit Cremefüllung
Interspar 0,66 0,9
St Michel
Madeleines
Moelleuses Bio
Denns 1,80 0,9
Milka Tender
Nut 
Billa 2,36 1,0
DESPAR
Croissants mit
Schokoladencreme-Füllung
Interspar 0,66 1,1

* freiwillige Angabe des Alkoholgehaltes
** Zutat Alkohol optisch hervorgehoben 

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4020 Linz

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